Der Bundestag hat am 15. Oktober zwei Gesetzentwürfe (Drs. 18/5321, 18/521918/6384) in 2./3. Lesung verabschiedet, die es der Bundesregierung ermöglichen, das Nagoya-Protokoll zügig zu ratifizieren und umzusetzen sowie eine entsprechende EU-Verordnung zu vollziehen. Damit erweist sich Deutschland weiterhin als zuverlässiger Partner und Vorreiter in der internationalen Naturschutzpolitik.

Das Nagoya-Protokoll ist am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten. Bislang haben 58 Staaten und die Europäische Union das Protokoll ratifiziert. Deutschland hat es im Juni 2011 unterzeichnet. Es bildet einen völkerrechtlichen Rahmen für einen fairen Zugang zu genetischen Ressourcen aus Pflanzen oder Tieren und regelt die ausgewogene und gerechte Verteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben.

Nach dem Protokoll sind die Vertragsstaaten befugt, den Zugang zu ihren genetischen Ressourcen von ihrer Zustimmung abhängig zu machen und eine gerechte und ausgewogene Aufteilung der aus der Nutzung gewonnen Vorteile zu fordern. Das bedeutet, dass Staaten (zumeist Industrie- und Schwellenländer), die in einem – zumeist artenreichen – Entwicklungsland, eine Pflanzenart entnommen und aus ihr zum Beispiel ein Medikament oder ein Kosmetikprodukt entwickelt haben, die Entwicklungsländer oder die indigenen Völker, deren traditionelles Wissen sie für die Entwicklung genutzt haben, finanziell an dem Gewinn der Vermarktung beteiligen müssen.

Im Falle von genetischen Ressourcen im Bereich von Ernährung und Landwirtschaft wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beteiligt, im Falle der Nutzung von Humanpathogenen (Organismen, die in der Lage sind beim Menschen Krankheiten auszulösen) als genetische Ressource das Robert-Koch-Institut.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) erhält mit dem Gesetz die Eingriffsbefugnisse, die für den Vollzug der EU-Verordnung erforderlich sind. Insbesondere kann es die Nutzer von einschlägigen genetischen Ressourcen in Deutschland kontrollieren und gegebenenfalls sanktionieren. Zudem wird das BfN Unternehmen oder Forschung beraten.