Die Konferenz fördert den Austausch von Informationen und Meinungen zwischen Politik und Werkstatträten sowie zwischen den Werkstatträten aus dem gesamten Bundesgebiet. 222 Vertreterinnen und Vertreter von Werktstatträten nahmen an der Konferenz teil. Außerdem wurde die Veranstaltung per Video-Streaming im Internet übertragen. Dieses Angebot nutzten zusätzlich rund 900 Personen.

Die Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen der SPD-Fraktion, Kerstin Tack, dankte zu Beginn der Veranstaltung ihrer Vorgängerin Silvia Schmidt, die die Werkstatträtekonferenz im Jahr 2006 in der SPD-Fraktion einführte.

Unser Leitbild ist die inklusive Gesellschaft

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann wies in seinem Grußwort auf die zwei zentralen Botschaften im Koalitionsvertrag von SPD und Union (CDU und CSU) hin: Erste Botschaft sei die Leitidee der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen: Nichts über uns ohne uns. „Das soll verdeutlichen, dass die Leitidee der Politik der Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen eine inklusive Gesellschaft ist“, sagte Oppermann. Den Weg von der Fürsorge hin zur Teilhabe in der Politik für Menschen mit Behinderungen habe die Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder begonnen. Dieser Weg werde nun fortgesetzt. Ziel sei die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit und ohne Behinderungen. Sie sollten „gemeinsam aufwachsen, zusammen lernen und miteinander arbeiten", erklärte Oppermann. Bildung und Arbeit seien der wichtigste Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung. Für die Bildungspolitik seien die Bundesländer verantwortlich. Die Große Koalition unterstütze die Bundesländer und entlaste sie finanziell an anderer Stelle, damit sie Geld in die frühe Förderung von Kindern und in inklusive Schulen investieren können, so Oppermann.

Die zweite Botschaft des Koalitionsvertrages sei die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt, betonte Oppermann. Auch die Werkstatträte trügen ihren Teil dazu bei, „dass die heutige Arbeitswelt auch für Menschen mit Behinderungen da ist“. Oppermann würdigte den Einsatz der Werkstatträte für die Menschen, die in Werkstätten arbeiten. Die SPD-Bundestagsfraktion sei ein fester Ansprechpartner für die Werkstatträte, wenn es um Mitwirkungsrechte in den Werkstätten gehe, sagte der SPD-Fraktionschef.

Den inklusiven Arbeitsmarkt voranbringen

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles (SPD), bezeichnete die Werkstatträte als Experten in eigener Sache. Dennoch müssten sie für ihre Anerkennung bei den Werkstattleitungen immer wieder kämpfen. Dabei gehe es auch um Dinge, die die Werkstatträte für ihre eigene Arbeit brauchen, zum Beispiel Räume, Büromitarbeiter und Materialien.

Beim inklusiven Arbeitsmarkt will Nahles „einen großen Schritt nach vorne machen". „Menschen mit Behinderungen sind oft gut ausgebildet, hochmotiviert, und sie bleiben einem Unternehmen, in dem sie sich wohlfühlen, gerne treu“, sagte die Ministerin. Es sei höchste Zeit, dass alle diese Stärken erkennen. Inklusion in der Schule sei eine wichtige Voraussetzung für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Aber es bestünden „Barrieren in  den Köpfen“. In ihrem Wahlkreis hätten sich Elterninitiativen gegründet, die vor allem gegen die Inklusion an Gymnasien seien. Mit diesen Eltern müsse diskutiert werden, denn Inklusion in den Schulen sei unerlässlich, berichtete Nahles.

Menschen mit Behinderungen brauchen Werkstätten

Die Ministerin machte deutlich, dass die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen auch in Zukunft gebraucht werden. Denn Menschen mit Behinderung sollten selbst wählen können, ob sie in einer Werkstatt oder in einem Unternehmen auf dem regulären Arbeitsmarkt arbeiten. Es gehe um „eine echte Wahlmöglichkeit“, sagte Nahles. Ebenso wichtig sei eine bessere Durchlässigkeit. Das heißt, es muss für Menschen mit Behinderungen möglich sein, von einer Werkstatt auf einen regulären Arbeitsplatz wechseln zu können und umgekehrt. Daran werde in den kommenden Monaten gearbeitet.

Mindestlohn kann für Werkstätten nicht gelten

Andrea Nahles ging auch auf die Kritik vieler Menschen mit Behinderungen ein, dass der Mindestlohn in den Werkstätten nicht gilt. Sie stellte klar, dass für die Beschäftigten in den Werkstätten ein arbeitnehmerähnliches Arbeitsverhältnis bestehe. Sie hätten somit nicht die gleichen Pflichten wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das betreffe die Arbeitszeit, die Arbeitsleistung und auch die Weisungsgebundenheit, erklärte Nahles. Die Werkstätten sollten weiterhin ein „Schutzraum für Menschen mit Behinderungen“ sein. Zudem gebe es eine Sonderstellung für Menschen mit Behinderungen bei der Rente. Diese Regelungen wären „aufs Spiel“ gesetzt worden, wenn der Mindestlohn in den Werkstätten eingeführt worden wäre.

Als wichtige Aufgaben für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nannte Andrea Nahles die Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes bis zum Jahr 2016 sowie die Weiterentwicklung der Werkstatträtemitwirkungsverordnung, die bereits im Herbst 2015 in Kraft treten solle.

Werkstatträte stärken – Frauenbeauftragte einführen

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, stellte dar, dass Fort- und Weiterbildung für Werkstatträte entscheidend seien. So könnten sie Probleme und Wünsche von den Beschäftigten besser an die Werkstattleitung herantragen und ihre „politische Teilhabe engagiert und motiviert ausleben“. Deshalb hält Bentele künftig drei statt bisher zwei Wochen für die Fort- und Weiterbildung von Werkstatträten für sinnvoll.

Zudem sprach sich Bentele für die Einführung von Frauenbeauftragten in den Werkstätten aus. Für die SPD seien Frauenrechte ein ganz entscheidendes Thema, sagte sie. Dazu komme, dass Frauen mit Behinderung häufig mehrfach benachteiligt würden und Mobbing ausgesetzt seien. Frauenbeauftragte sollten die Rechte der Frauen in den Werkstätten vertreten und ihre Anliegen der Werkstattleitung vortragen, damit diese auch umgesetzt werden können.

Bentele ging auch auf die besonderen Belange von großen Werkstätten mit verschiedenen Zweigstellen ein. Hierbei unterstützt sie die Forderung nach eigenen Werkstatträten in den Zweigstellen, die eng mit dem Gesamtwerkstattrat zusammenarbeiten sollten, um den Informationsfluss und den Austausch untereinander zu verbessern.

Behindertenrechtskonvention im Blick

Bei den Koalitionsverhandlungen von SPD und Union hätten alle, die für die SPD verhandelt haben, die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen bedacht, berichtete die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der SPD-Fraktion, Kerstin Tack. Deshalb würden gut 20 Handlungsaufträge im Koalitionsvertrag stehen, um das Leben von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Dazu gehörten unter anderem die inklusive Bildung, barrierefreies Reisen, digitales Leben und Arbeiten sowie barrierefreie Städte und Gemeinden.

Anforderungen an das Bundesteilhabegesetz

Als wichtigstes Vorhaben nannte Tack das Bundesteilhabegesetz. Dafür sei ein anderes Verfahren als sonst üblich vorgesehen. Bevor das Ministerium einen Gesetzentwurf erarbeite, würden 30 Vertreterinnen und Vertreter relevanter Gruppen in einer Arbeitsgruppe Anforderungen entwickeln, erläuterte sie. Dazu gehörten zum Beispiel Werkstatträte, Krankenkassen und Sozialverbände. Anhand der Arbeitsergebnisse werde dann das Gesetz formuliert.  „Es ist gut, dass sich das Ministerium diesen schwierigeren Weg vorgenommen hat“, sagte Tack.

Die SPD-Bundestagsfraktion habe Anforderungen an das Bundesteilhabegesetz formuliert. Dazu gehöre, dass der Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) verankert werde. Teilhabeleistungen sollten künftig schrittweise unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt werden. Auch das Schonvermögen solle angehoben werden, damit Menschen mit Behinderungen ermöglicht wird, künftig mehr Geld als bisher anzusparen. Ebenso sollten die Wunsch- und Wahlrechte für Menschen mit Behinderungen festgeschrieben werden, damit sie selbst entscheiden können, wo sie wohnen und arbeiten. Finanzielle Leistungen für Menschen mit Behinderungen sollten sich künftig nicht mehr an den Einrichtungen orientieren, sondern individuell auf die Personen ausgerichtet werden, erläuterte Tack.

Außerdem müsse ein bundeseinheitliches Verfahren gelten, wenn es darum geht, den Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderung zu ermitteln. Die SPD-Fraktion wolle darüber hinaus die Einführung eines Bundesteilhabegeldes prüfen. Des Weiteren müsse es klare Regeln für den Anspruch auf persönliche und tierische Assistenz geben. Gleichzeitig müsse auch der Anspruch auf Assistenz für Eltern mit Behinderung - die so genannte Elternassistenz - gesetzlich geregelt werden. Als große Aufgabe beschrieb Tack die bessere Abstimmung der Zuständigkeiten nach den unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern. So sollten Eingliederungshilfen für Kinder mit Behinderungen grundsätzlich über die Jugendhilfe (so genannte „Große Lösung") geleistet werden, stellte Tack fest.

Besserer Wechsel von Werkstätten zum Arbeitsmarkt 

Um mehr Durchlässigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen, sollten die Übergänge zwischen Werkstätten und regulärem Arbeitsmarkt flexibilisiert werden, erklärte Tack. Außerdem müssten die rentenrechtlichen Ansprüche beim Wechsel auf einen regulären Arbeitsplatz geregelt werden. Integrationsfirmen und Arbeitsassistenzen müssten weiterentwickelt werden. Zudem solle geprüft werden, ob das bislang pilotweise in einigen Bundesländern eingeführte Budget für Arbeit generell eingeführt werden sollte, berichtete Tack.

Zur Änderung der Werkstättenmitwirkungsverordnung gehöre die Einführung der Frauenbeauftragten in den Werkstätten, sagte Tack. Zudem sei die Entlohnung von Beschäftigten in Werkstätten ein wichtiges Thema. Aber es werde auch um die Größe der Werkstatträte und die Weiterentwicklung der Mitwirkungsrechte gehen.

Darüber hinaus müsse vor dem Hintergrund der drastischen Zunahme psychischer Erkrankungen eine bessere Verknüpfung von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz erreicht werden.

Mehr Mitwirkung für Werkstatträte

An der Podiumsdiskussion nahmen neben Verena Bentele Johannes Herbetz vom Vorstand der Bundesvereinigung der Werkstatträte, Thomas Bauer von der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen, Ricarda Kluge für den Verein Weibernetz e. V. und Hans-Peter Schell vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales teil. Sie diskutierten auch über die Ausweitung von Mitwirkungsrechten der Werkstatträte.  

Dabei wurde deutlich, dass Mitbestimmungsrechte in Werkstätten für behinderte Menschen eine andere rechtliche Grundlagen besitzen, als Mitbestimmtungsrechte in regulären Betrieben des ersten Arbeitsmarktes. Hier gelte das Betriebsverfassungsgesetz, welches auf Grund des arbeitnehmerähnlichen Status der Werkstatt-Beschäftigten nicht auf die Werkstätten übertragen werden könne. Dort bestehe ein anderes Rechtsverhältnis als in Betrieben. Es gebe allerdings Überlegungen, die Freistellungsregelung für Werkstatträte auszuweiten. Werkstatträte müssten ernstgenommen und dürften von der Werkstattleitung nicht blockiert werden. Sondern sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Mitwirkungsrechte wahrnehmen zu können, zum Beispiel durch Schulungen.

Wechsel auf regulären Arbeitsplatz begleiten 

Deutlich wurde auch, dass der Übergang von einer Werkstatt auf einen regulären Arbeitsplatz noch sehr selten stattfindet. Das liege zum einen daran, dass Menschen mit Behinderungen Stress und zu hohe Anforderungen befürchteten. Zum anderen würden Werkstatt-Beschäftigte stigmatisiert, weshalb Arbeitgeber von Unternehmen sie häufig nicht einstellen.  

Es herrschte Einigkeit darüber, dass Beschäftigte besser auf den Wechsel auf einen regulären Arbeitsplatz vorbereitet und dabei begleitet werden müssten. So könnten Überforderungen vermieden werden. 

Gute Erfahrungen mit Frauenbeauftragten 

Die Einführung von Frauenbeauftragen in den Werkstätten wurde als wichtig angesehen. Sie sollten als eigene Funktion eingerichtet werden. In den Werkstätten, wo dies ausprobiert werde, habe man gute Erfahrungen gemacht. Die Frauen würden die Probleme in den Werkstätten kennen. Sie brauchten Unterstützung durch Schulungen, und sie müssten sich vernetzen, um sich austauschen zu können.

Auch in der offenen Diskussionsrunde waren Mitbestimmungsrechte ein Thema. Ebenso ging es um die Aufstockung der Anzahl der Werkstatträte in großen Werkstätten. Es wurde auch problematisiert, dass die Entlohnung für die Arbeit in der Werkstatt auf die Grundsicherung angerechnet werde. Verschiedene Fragen aus der täglichen Arbeitspraxis der Werkstatträtearbeit konnten direkt geklärt werden. Kritisch diskutiert wurde, dass Werkstattbeschäftigte nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall durch den überörtlichen Sozialhilfeträger von der Werkstatt abgemeldet werden. Das Krankengeld werde nicht automatisch von der Krankenkasse gezahlt, sondern nur nach vorherigem Antrag. Herr Schell vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales versprach zu prüfen, ob die Abmeldepraxis der überörtlichen Sozialhilfeträger rechtens sei und andernfalls tätig zu werden.

Kerstin Tack sagte am Ende der Veranstaltung zu, dass die SPD-Fraktion nicht nur die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplante Änderung der Werkstättenmitwirkungsverordnung kritisch begleiten, sondern sich auch des Themas der Entlohnung von Werkstattbeschäftigten annehmen werde.

>> Fotos von der Veranstaltung gibt es auf unserem flickr-Profil. 

>> Video-Mitschnitte der Veranstaltung finden Sie auf unserem YouTube-Kanal.

 

Anja Linnekugel/Gerrit Conrad/Franziska Latta