Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen
26.05.2011|Durch Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnung gehen der gesetzlichen Krankenversicherung jedes Jahr zwischen 5 und 18 Milliarden Euro verloren.zum Artikel
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In der Aktuellen Stunde der SPD debattierte der Bundestag heute die Konsequenzen, die aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Korruption im Gesundheitswesen zu ziehen sind. Dieser hatte entschieden, dass freiberufliche Ärzte wegen der Annahme von Schmiergeldern und teuren Geschenken von der Pharmaindustrie, rechtlich nicht belangt werden können. Die SPD-Fraktion sieht darin die Gefahr, dass der Korruption der Ärzte durch die Pharmaindustrie damit Tür und Tor geöffnet werde. Die Sozialdemokrat_innen hatten bereits 2010 einen Antrag zur Korruptionsbekämpfung vorgelegt, um eine Gesetzeslücke zu schließen. Schwarz-Gelb jedoch wirft sich mit fadenscheinigen Argumenten vor die Ärzteschaft, ohne die schwarzen Schafe unter ihnen in den Blick zu nehmen.
Am 22. Juni hatte der BGH entschieden, dass Schmiergeldzahlungen an freiberufliche Ärzte strafrechtlich nicht belangt werden können, wenn sie von der Pharmaindustrie Schmiergelder oder auch große Geschenke, wie Reisen, annehmen und daraufhin fleißig ihren Patient_innen ein bestimmtes Medikament verschreiben. Anders sieht es bei angestellten Ärzten in Krankenhäusern, Polykliniken und großen Arztpraxen aus. Hier greift das Strafrecht. Sie können verurteilt werden, verlieren danach ihre Approbation und ihren Job. Nur die Freiberufler gehen leer aus. Denn das Standesrecht reicht auch nicht aus, um die Bestechungen im Gesundheitswesen wirksam zu bekämpfen.
Um der Korruption im Gesundheitswesen entgegen zu treten hat die SPD-Bundestagsfraktion bereits im November 2010 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, den schwarz-gelb abgelehnt hat. Auch in der Großen Koalition hatten die Sozialdemokrat_innen einen Vorstoß unternommen, um gegen Bestechung im Gesundheitswesen vorzugehen. Die Union hatte sich dem jedoch mit nicht nachvollziehbaren Begründungen widersetzt.
Die SPD-Fraktion machte in der Aktuellen Stunde deutlich, dass es ihr nicht um einen Generalverdacht der Ärzteschaft in Deutschland gehe, sondern darum, eine Gesetzeslücke zu schließen. Den SPD-Abgeordneten geht es auch darum, Gerechtigkeit zwischen freiberuflichen und angestellten Ärzten zu schaffen. Vor allem aber wollen sie die Patient_innen davor schützen, dass ihnen Medikamente verschrieben werden, weil die schwarzen Schafe in der Ärzteschaft dafür Provisionen erhalten. Denn es kann durchaus passieren, dass ein anderes Präparat dem oder der Erkrankten besser geholfen hätte, als das, was von der Pharmaindustrie promotet werden soll. Im schlimmsten Fall kann solch ein Medikament sogar Schaden anrichten.
Der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion, Edgar Franke, sagte in der Debatte, dass es offensichtlich unter einigen freiberuflichen Ärzten „kein Unrechtsbewusstsein“ gebe und dass das „Standesrecht keine Bestrafung vorsehe“. Die Kosten für die Behandlung der Schäden, die die Verschreibung eines ungeigneten Medikaments anrichten kann, lägen deutlich höher als die Honorare, die Ärzte von den Pharmaunternehmen kassierten. Davon berichteten ihm u.a. auch die orthopädischen Schuhmacher_innen aus seinem Wahlkreis.
Karl Lauterbach, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, warf Schwarz-Gelb vor, „Straftäter zu decken“, wenn sie die Gesetzelücke nicht schließen würden. Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Carola Reimann (SPD) sagte, es sei „höchste Zeit, dass die Bundesreigerung handele. Die schwarzen Schafe unter den Ärzten untergräben „das Vertrauen in die gute Arbeit vieler Ärzt_innen“. Mechthild Rawert, rief zur Wette auf, ob Schwarz-Gelb bereit sei, die Gesetzeslücke zu schließen oder nicht. Sie tippe darauf, dass die Lücke gefüllt werde.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung zu folgenden Maßnahmen auf:
Die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten sollen als Profit-Center innerhalb der sie tragenden Organisationen verankert werden, damit der erwünschte personelle Ausbau nicht durch die von der Koalition geplante Deckelung der Verwaltungskosten der Krankenkassen verhindert wird.
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