Im Jahr 2014 erreichten den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages insgesamt 15.325 Petitionen. Das sind 525 eingereichte Bitten und Beschwerden mehr als im Jahr zuvor, heißt es im Jahresbericht 2014 des Ausschusses, der in dieser Woche dem Bundespräsidenten übergeben und an diesem Donnerstag im Bundestagsplenum öffentlich beraten wurde (Drs. 18/4990).

Beim Bundestag wird jede eingereichte Petition unabhängig von der Unterzeichnerzahl angenommen, bestätigt und bearbeitet. Denn das Recht, Petitionen einzureichen, ist im Grundgesetz verankert – und das bereits seit 1949.

Ob per Brief oder über ein Formular im Internet – um Bitten oder Beschwerden beim Deutschen Bundestag einzureichen, kann man verschiedene Optionen nutzen. Der aktuelle Bericht zeigt jedoch: Online-Petitionen werden immer beliebter. 5667 und somit 37 Prozent aller Eingaben sind 2014 auf elektronischem Weg über das offizielle E-Petitionsportal des Bundestages eingegangen, heißt es im aktuellen Bericht des Petitionsausschusses. Mit mittlerweile mehr als 1,8 Millionen registrierten Nutzerinnen und Nutzern sei www.epetitionen.bundestag.de auch nach wie vor das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages.

Petitionen sind Seismograph für Bürgeranliegen

Petitionen beinhalten nicht nur persönliche Einzelanliegen, sie richten auch politische Forderungen an den Bundestag. Wie in den Vorjahren hätten sich die meisten Eingaben (21 Prozent) auf den Bereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales bezogen. Jeweils rund zehn Prozent betrafen das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, das Bundesinnenministerium, das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfinanzministerium.

Ob Anliegen zur Reform der Pflegeversicherung, Kritik an Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Tierschutz, Forderungen nach der Zulassung von Cannabis als Medizinprodukt, der Einrichtung eines Patientenentschädigungsfonds oder der Umsatzsteuer-Reduzierung für E-Books – die Liste der Themen, die Bürgerinnen und Bürger beim Bundestag anregen, ist vielfältig.

Gesetzliche Veränderungen nur über den Petitionsausschuss

Mittlerweile konkurriert die direktdemokratische Rolle des Petitionsausschusses mit anderen Beteiligungsplattformen im Internet. Ein Mausklick im Internet mache es einfacher denn je, „Gleichgesinnte für eine gute Sache“ zu finden und sich zu engagieren, sagte Stefan Schwartze, Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Fraktion und SPD-Obmann im Petitionsausschuss. Jedoch appellierte er an die Bürgerinnen und Bürger, die Bundesgesetze anregen oder ändern wollen: „Wenden Sie sich mit Ihren Vorschlägen und Beschwerden direkt an den Bundestag!“ Im Gegensatz zu privaten Plattformen könne nur der Petitionsausschuss des Bundestages für Veränderungen in der Gesetzgebung sorgen bzw. in ganz konkreten Fällen beraten, betonte Schwartze.

Wünschenswert wäre es daher, so Schwartze, wenn Betreiber privater Petitionsplattformen künftig stärker mit dem Bundestag kooperieren und insbesondere ihre Nutzerinnen und Nutzer besser beraten, wenn auf ihren Plattformen Petitionen eingereicht werden, die den Zuständigkeitsbereich des Bundestages betreffen.

Jasmin Hihat