Strafbare Falschmeldungen, Hetze und Hassreden müssen gezielt bekämpft werden. Unlängst hat die SPD-Bundestagsfraktion ein Positionspapier beschlossen, mit dem Titel „Fake News und Co.: Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken verbessern“.

Es geht den SPD-Abgeordneten nicht um die Schaffung neuer Straftatbestände und schon gar nicht um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern um die Durchsetzung geltenden Rechts in den sozialen Medien.

Insbesondere sollen die Netzwerke verpflichtet werden, eine rechtlich verbindliche Kontaktstelle in Deutschland einzurichten.

Damit einhergehend sollen auch Möglichkeiten zur Beschwerde klarer definiert und eine Berichtspflicht für den Umgang mit beanstandeten rechtswidrigen Inhalten eingeführt werden.

Konkretisiert werden soll auch das Verfahren, nach dem die sozialen Netzwerke Hinweise auf rechtswidrige Inhalte prüfen und diese entfernen müssen.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Thomas Oppermann sagt: „Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Unternehmen, die mit ihren Plattformen satte Gewinne erwirtschaften, dürfen sich nicht länger ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entziehen.“

An diesem Dienstag hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der etliche der Fraktionsforderungen aufgreift. Die Vorlage zielt darauf, Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen. Die Regelungen beziehen sich auf Inhalte, die den objektiven Tatbestand einer der im Gesetzentwurf genannten Strafvorschriften erfüllen. Dazu zählen zum Beispiel Beleidung, üble Nachrede, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und Bedrohung.

I. Wirksames Beschwerdeverfahren

Der Gesetzentwurf setzt verbindliche Standards für ein wirksames und transparentes Beschwerdemanagement. Die Betreiber sozialer Netzwerke werden verpflichtet,

  • den Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte anzubieten,
  • Nutzerbeschwerden unverzüglich zur Kenntnis zu nehmen und auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen,
  • offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren,
  • jeden strafbaren Inhalt innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren und
  • den Nutzer über jede Entscheidung bezüglich seiner Beschwerde zu informieren.

II. Berichtspflicht

Die Betreiber sozialer Netzwerke werden verpflichtet, vierteljährlich über den Umgang mit Beschwerden über strafrechtlich relevante Inhalte zu berichten. Der Bericht muss unter anderem Angaben über das Beschwerdevolumen und die Entscheidungspraxis der Netzwerke sowie die personelle Ausstattung und Kompetenz der für die Bearbeitung der Beschwerden zuständigen Arbeitseinheiten enthalten. Die Berichte müssen für jedermann zugänglich im Internet veröffentlicht werden.

III. Bußgelder

Betreiber sozialer Netzwerke, die ein wirksames Beschwerdemanagement gar nicht oder nicht richtig einrichten – insbesondere weil sie strafbare Inhalte nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig löschen – begehen eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro gegen eine für das Beschwerdeverfahren verantwortliche Person geahndet werden. Gegen das Unternehmen selbst kann die Geldbuße bis zu 50 Millionen Euro betragen.

Eine Geldbuße kann auch verhängt werden, wenn das soziale Netzwerk seiner Berichtspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommt.

IV. Zustellungsbevollmächtigter

Soziale Netzwerke werden zur besseren Rechtsdurchsetzung – unabhängig von ihrem Sitz – verpflichtet, für Zustellungen in Bußgeldverfahren und in zivilgerichtlichen Verfahren einen verantwortlichen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen.

Thomas Oppermann lobt den Gesetzentwurf: „Heiko Maas setzt mit seinem Vorschlag für bußgeldbewährte Compliance-Regeln genau die richtigen Maßstäbe. Er tritt der Verbreitung von Hassbotschaften und Halbwahrheiten in sozialen Netzwerken mit klaren Regeln entgegen und nimmt Unternehmen wie Facebook stärker in die Pflicht. Ich bin überzeugt, dass sein Gesetzentwurf zu einer schnellen Einigung mit unserem Koalitionspartner führt.“