Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Auch im 21. Jahrhundert gehört geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen zur bitteren Realität. Weltweit, auch in Deutschland. Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich dafür stark, dass sich das ändert – für ein gewaltfreies Leben für Frauen.

Deshalb haben die Abgeordneten ein Zeichen gesetzt, indem sie orangene Kleidungsstücke angezogen haben, in Anlehnung an die UN-Kampagne „Orange The World“. Die Kampagne macht schon seit 1991 auf Gewalt aufmerksam: die Farbe Orange steht symbolisch für eine gerechtere, gewaltfreie Zukunft.

Die Lage im Iran zeigt, wie wichtig das Thema ist. „Seit Wochen gehen Frauen und Männer im Iran auf die Straße, um für Freiheit und Frauenrechte zu kämpfen. Das brutale Vorgehen des iranischen Regimes gegen Demonstrierende verurteilen wir aufs Schärfste und stehen solidarisch an der Seite derjenigen, die mit ihrem unfassbaren Mut für eine freie Gesellschaft kämpfen“, sagt die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion, Leni Breymaier.

Für die SPD-Fraktion hat der Kampf gegen Gewalt an Frauen höchste Priorität. Sie setzt sich für eine ressortübergreifende Strategie gegen Gewalt ein. Dabei sollen besonders die Gewaltprävention und Rechte der Betroffenen in den Fokus genommen werden.

Als wichtigstes völkerrechtliches Instrument im Kampf gegen Gewalt an Frauen wird die Ampel-Koalition die Istanbul-Konvention mit einer staatlichen Koordinierungsstelle vollständig umsetzen. Gewalt gegen Frauen ist menschenverachtend. Daher ist geplant, das Strafrecht zu konkretisieren und geschlechtsspezifische Tatmotive ausdrücklich in die Liste menschenverachtender Tatmotive aufzunehmen. Ist eine Straftat durch das Geschlecht des Opfers motiviert, soll dies zu einer Verschärfung der Strafe führen.

Gewaltbetroffene Frauen brauchen verlässlichen Schutz. Das Recht darauf wird für jede Frau und ihre Kinder abgesichert werden. Mit dem Bundesförderprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen ’wird bereits erfolgreich der bundesweite Ausbau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen gefördert. Zudem soll ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sichergestellt werden und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausgebaut werden. Künftig ist eine Bundesbeteiligung an der Regelfinanzierung vorgesehen.