Bislang ist die Finanzierung der Frauenhäuser in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Häufig ist die Finanzierung der Häuser auch nicht mehr gesichert. Deshalb fordert die SPD-Fraktion in ihrem Antrag ausreichend Frauenhäuser zur Verfügung zu stellen und deren Finanzierung zu sichern (Drs. 17/ 1409). Die Bundesregierung soll dem Parlament mitteilen, ob eine bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern möglich ist. Es sollen Leitlinien zur Finanzierung von Frauenhäusern sind erarbeitet werden. Die Länder sollen Frauenhäuser sicher finanzieren. Das Zweite und Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch sowie das Asylbewerberleistungsgesetz soll an die Belange der von Gewalt betroffenen Frauen angepasst werden. Vor allem müssen diesbezüglich Lösungen bei Frauen in Schul- und Ausbildung, Studium und mit Migrationshintergrund gefunden werden. Zudem ist der Aktionsplan II zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen weiter zu entwickeln. Vor allem sollen Frauenhäuser Frauen aus anderen Städten und Gemeinden oder Regionen nicht zurück weisen.