Die Europäische Union hat 2009 eine grundlegende und umfassende Modernisierung der Solvenzanforderungen an Versicherungsunternehmen beschlossen, die auch die Gesamtfinanzposition der Versicherungsunternehmen mit einbezieht sowie die derzeitigen Entwicklungen auf dem Gebiet des Versicherungswesens, des Risikomanagements, der Finanzierungstechniken, der internationalen Rechnungslegung und aufsichtlicher Standards berücksichtigt.

2014 wurde dieser Beschluss um besondere Regelungen für langfristige Verträge ergänzt und die Regelungen in den Rahmen der mittlerweile geschaffenen europäischen Finanzaufsichtsstruktur eingebettet.

Zielsetzung dieser Richtlinie, Solvency II, ist es, die Aufsicht über die Versicherungen zu stärken und dem Aufbau von Risiken im Versicherungssektor frühzeitig entgegen zu wirken. Kern der Neuregelung sind umfassendere, risikoorientierte Eigenmittelvorschriften für Versicherungsunternehmen. Bislang orientierten sich die Eigenkapitalanforderungen am Geschäftsvolumen des Unternehmens. Künftig sollen die Versicherer dazu verpflichtet sein, ausreichend Kapital bereitzuhalten, um auch spezifische Markt- und Kreditrisiken absichern zu können. Zudem wer-den neue Bewertungsvorschriften für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eingeführt, die künftig mit Marktwerten anzusetzen sind. Damit soll das Risiko der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens verringert werden.

Die Richtlinie wurde nun mit dem Gesetz „Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen“, am Donnerstag in 2./3. Lesung beschlossen und damit in nationales Recht umgesetzt (Drs. 18/2956).

Manfred Zöllmer, zuständiger Berichterstatter, sagt: „Das ist ein guter Tag für die Versicherungsnehmer, die auf die Stabilität der Versicherungsunternehmen bauen müssen. Nicht zuletzt durch die Finanzmarktkrise mit dem realen oder möglichen Kollaps namhafter Finanzinstitute war die Notwendigkeit staatlicher Regulierung auch im Versicherungssektor gegeben. Es bleibt dabei: Kein Finanzmarktakteur, kein Finanzprodukt und kein Finanzmarkt darf unreguliert bleiben."

Zusammenarbeit zwischen nationalen Aufsichtsbehörden stärken

Das Gesetzsieht auch höhere Anforderungen an das Risikomanagement und zusätzliche Veröffentlichungspflichten vor. Um Versicherungsgruppen, die grenzüberschreitend tätig sind, effizienter beaufsichtigen zu können, soll die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden im europäischen Binnenmarkt gestärkt werden. Durch die wesentlich stärker risikoorientiere Finanzaufsicht werden sich Risiken für die Erfüllbarkeit der Leistungen früher und besser erkennen lassen. So können Gegenmaßnahmen schneller eingeleitet werden.

Letztlich werden durch das geplante Gesetz auch die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer mit weniger Risiken belastet.

Die neuen Regelungen werden wesentlich dazu beitragen, dass die Versicherungswirtschaft weiterhin Produkte mit langfristigen Garantien anbieten kann. Sie sollen ab dem 1. Januar 2016 gelten.