Die Finanzmärkte gehen einher mit der europäischen Wirschafts- und Währungsunion. Neue Möglichkeiten der Geldanlagen, Investitionen oder Finanzierungen fördern das Wachstum und die Beschäftigung in Europa. Die Verflechtungen international tätiger Banken sind heutzutage undurchschaubarer denn je zuvor. Unvorstellbare Summen werden Tag für Tag zwischen den Geldhäusern und Kreditinstituten des Globus transferiert, knapp 6000 Banken sind es allein im Euroraum. Das birgt Risiken. Die europäische Wirtschafts- und Finanzkrise hat gezeigt, dass man den Banken nicht jedes Geschäft durchgehen lassen darf. Peer Steinbrück plädiert in seinem Konzept für den Aufbau einer europäischen Aufsichtsbehörde für die Banken und Finanzmärkte.

Die Europäische Zentralbank (EZB) soll das übernehmen. Als Bankenaufsicht für die Eurozone verfügt sie über die Informationen und Kenntnise, um Risiken frühzeitig zu erkennen und wirksam bekämpfen zu können. Viele Banken verlagern ihre Geschäfte ins Ausland und entziehen sich dadurch der Prüfung durch nationale Aufsichtsbehörden. In Europa tätige Großbanken müssen daher unter der Kontrolle eines europäischen Aufsehers stehen. In der Europäische Zentralbank (EZB) soll dafür ein eigenes Organ installiert werden, ausgestattet mit dem Recht, Großbanken selbst überprüfen und eventuell sanktionieren zu können. Dazu gehören etwa die Möglichkeiten, die Auszahlungen von Dividenden oder Boni zu begrenzen, eine präventive Aufstockung von Eigenkapital bis hin zu einem Verbot von zweifelhaften Geschäftsstrategien.

Eine andere Behörde, die die Aufgaben im notwendigen Umfang übernehmen kann, ist momentan nicht in Sicht. Die bestehende europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat nicht die nötigen Durchgriffsrechte, um die Banken effektiv kontrollieren zu können.

Von Expertise nationaler Behörden profitieren

Derweil enthalten die europäischen Verträge die Rechtsgrundlagen, um der EZB die notwendige Legitimität der Bankenaufsicht zu übertragen. Aufgrund der Nähe der EZB zu den Finanzmärkten müssen die Geschäftsbereiche der Institution aber strikt getrennt bleiben, um Interessenkonflikte zwischen den Rollen der EZB als Aufsichtsorgan und als Partner der Banken vorzubeugen. Dem Europäischen Parlament muss die demokratische Kontrolle der Aufsichtseinheit übertragen werden.

Das Ermittlungsbüro muss mit qualifiziertem Personal besetzt werden, das der Komplexität der Finanzmärkte gewachsen ist. Die EZB soll bei ihrer Arbeit auf die Erfahrungen und das Wissen der Ermittler von nationalen Kontrollbehörden zurückgreifen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen der EZB und den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten der EU ist dabei geboten. Die Weisungsbefugnis bleibt aber bei dem europäischen Organ. In den meisten Ländern Europas liegt die Kontrolltätigkeit der nationalen Banken bei den heimischen Zentralbanken, beispielsweise der Bundesbank in Deutschland. Die nationalen Behörden beaufsichtigen weiterhin die kleinen und mittleren Banken in ihrem Staatsgebiet.

Thilo Kühne