Weder in Deutschland noch irgendwo auf der Erde existiert heute ein genehmigtes Endlager für hochradioaktive Abfälle. Allein in unserem Land gibt es davon 30.000 qm³. Dazu kommen bis 2080 etwa 300.000 qm³ schwach- bis mittelradioaktive Stoffe aus Medizin und Forschung. Es wird Zeit, endlich einen Standort für ein sicheres Endlager in Deutschland zu finden.

Diese Standortsuche kann nun beginnen. Der Bundestag hat am Donnerstag eine Novellierung des Standortauswahlgesetzes (Drs. 18/11398, 18/11647) beschlossen. Sie schreibt fest, nach welchen Kriterien mögliche Standorte für ein Endlager zu bewerten sind, wie das Verfahren ablaufen und die Öffentlichkeit beteiligt werden soll. Und es gilt: Die Suche erfolgt ergebnisoffen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat erreicht, dass die Bürgerbeteiligung bei der Standortsuche nochmals gestärkt wurde.

Fragen und Antworten zur Endlagersuche

Warum wurde jahrzehntelang nur Gorleben als Standort erkundet?

Jahrzehntelang wurde in Deutschland nur ein Standort auf seine Tauglichkeit als Endlager untersucht: Gorleben. Ein Bundestagsuntersuchungsausschuss zu Gorleben belegte in der letzten Wahlperiode, dass es keine wissenschaftlichen Gründe gab, diesen Standort zu erkunden. Die Entscheidung für Gorleben war politisch motiviert, verschlang viel Geld und stiftete Unfrieden in der Gesellschaft.

Wie kam es zum Neustart der Suche nach einem Endlager?

Der Untersuchungsausschuss zu Gorleben mündete in ein fraktionsübergreifendes Standortauswahlgesetz, das im Juli 2013 in Kraft trat. Damit startete die Endlagersuche neu und ergebnisoffen. Sie soll wissenschaftsbasiert und transparent ablaufen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2031 einen Standort auszuwählen. In Betrieb gehen wird das Endlager frühestens im Jahr 2050, und es soll die bestmögliche Sicherheit für eine Million Jahre bieten. Denn so lange dauert es, bis keine Gefahr für Mensch und Umwelt mehr vom Atommüll ausgeht.

Im Jahr 2016 legte die im Standortauswahlgesetz vorgesehene Endlagerkommission mit 34 Persönlichkeiten aus wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Gruppen ihren Abschlussbericht vor. Innerhalb von zwei Jahren erarbeitete sie Empfehlungen zum Auswahlverfahren unter öffentlicher Beteiligung und wissenschaftliche Entscheidungsgrundlagen. Auf dieser Basis wurde das Standortauswahlgesetz evaluiert. Der Bundestag setzt nun mit der Novelle die Empfehlungen der Endlagerkommission um.

Wo soll nach einem Endlager gesucht werden?

Es gilt das Prinzip der weißen Landkarte. Das heißt, es kann im gesamten Bundesgebiet gesucht werden. Keine Region wird bevorzugt und keine wird ausgeschossen – auch Gorleben nicht.

Wer soll die Suche durchführen?

Dafür sind zwei Institutionen gegründet worden: Die staatlichen Aufgaben der Aufsicht und Genehmigung im Bereich der Atommüllentsorgung (Transporte, Zwischenlagerung, Endlagerung) und der Regulierung im Standortauswahlverfahren werden im Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) gebündelt. Zudem wird eine bundeseigene Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung (BGE) als Vorhabenträgerin im Bereich der Endlagersuche fungieren und damit Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutzes übernehmen, das sich bislang privater Gesellschaften als Verwaltungshelfer bedienen musste.

Welche Kriterien spielen bei der Endlagersuche eine Rolle?

Oberste Prämisse für ein Endlager ist die bestmögliche Sicherheit. Demnach soll das Lager untertage sein. Als Gesteinsformationen kommen Tongestein, Salzgesteine und Kristallingesteine wie Granit in Frage. Ausgeschlossen werden Gebiete, in denen es beispielsweise Erdbeben-Gefahr (seismische Aktivität), vulkanische Aktivität, aktive Störungen oder Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit gibt. Für die Suche geeignete Gebiete müssen zudem geologische Mindestanforderungen aufweisen. Dabei geht es etwa um die Gebirgsdurchlässigkeit. Ebenso bestehen Vorgaben zu Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen. Zudem soll der Atommüll für 500 Jahre rückholbar sein. Das Kriterium ergibt sich aus den Erfahrungen mit dem Lager Asse, in dem schwach- und mittelradioaktive Abfälle gelagert wurden, die geborgen werden müssen, weil das Lager instabil wurde. Um mögliche Standorte für ein Endlager frühzeitig zu sichern, wird eine Standortsicherung eingeführt. Diese umfasst den Schutz von Gebieten vor Bergbauschäden. So soll verhindert werden, dass die Orte beeinträchtigt werden.

Wie soll die Suche nach einem Endlager ablaufen?

Die Suche erfolgt in drei Phasen. Von Phase zu Phase werden die Gebiete, in denen gesucht wird, anhand der Ausschlusskriterien, der Mindestanforderungen sowie der Abwägungskriterien immer mehr eingeengt. Zunächst werden Standortregionen für die übertägige (oberirdische) Erkundung bestimmt. Danach werden Standorte für die untertägige (unterirdische) Erkundung ermittelt. Und schließlich finden die Einengung der Standorte und die Festlegung eines Standortes statt. In allen Phasen wird die Öffentlichkeit beteiligt, und es finden Sicherheitsuntersuchungen statt. Die BGE unterbreitet am Ende jeder Phase Vorschläge inklusive der Erkundungsprogramme, die das BfE prüft. Auf dieser Grundlage unterrichtet das Bundesumweltministerium Bundestag und Bundesrat über die empfohlenen weiteren Schritte. Am Ende jeder Phase steht ein Bundesgesetz, und es entscheidet das Parlament.

Nach der zweiten und dritten Phase kann jeweils gegen die Entscheidungen vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt werden. Klagebefugt sind die betroffenen Grundstückseigentümer, Gebietskörperschaften und Vereinigungen nach Umweltrechtsbehelfsgesetz.

Wie soll die Öffentlichkeit beteiligt werden?

Zur umfassenden Information der Öffentlichkeit errichtet das BfE eine Internetplattform. Dort sollen alle Unterlagen zum Auswahlverfahren zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören Gutachten, Datensammlungen und Berichte. Die Öffentlichkeit wird frühzeitig und während des gesamten Suchprozesses beteiligt. Sobald Teilgebiete für die Suche von der BGE vorgeschlagen werden, beruft das BfE die „Fachkonferenz Teilgebiete“ ein, an der Bürgerinnen und Bürger, Gemeindevertreterinnen und -vertreter sowie Expertinnen und Experten teilnehmen. Wenn die Standorte für die übertägige Erkundung feststehen, richtet das BfE „Regionalkonferenzen“ in der jeweiligen Region ein. Zudem wird es einen „Rat der Regionen“ geben, der die Suche überregional begleitet. Ein Nationales Begleitgremium nahm im Dezember 2016 seine Arbeit auf. Das Gremium verfolgt das Auswahlverfahren und vor allem die öffentliche Beteiligung unabhängig und gemeinwohlorientiert. Neben sechs Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die von Bundesrat und Bundestag gewählt wurden, besetzen auch zwei so genannte „Zufallsbürger“ und ein Vertreter der Jugend zunächst das Gremium.