Online-Petitionen gibt es beim Bundestag seit zehn Jahren. Sie sind 2005 von der rot-grünen Koalition eingeführt worden. Sie haben den Umgang mit dem Petitionsrecht und die Arbeit des Petitionsausschusses verändert. Petitionen bringen Themen von der Straße in den Bundestag hinein. Online-Petitionen ergänzen das direkte und urdemokratische Recht um die Möglichkeiten der Technik.

Mit den Online-Petitionen besitzt der Bundestag das innovativste Petitionsrecht weltweit – betonte Ulrich Riehm vom TAB-Büro beim Bundestag. Zunächst als Projekt gedacht, etablierten sich Online-Petitionen zum festen Instrument beim Bundestag und haben verschiedene politische Konstellationen überlebt, ergänzte Gabriele Lösekrug-Möller, SPD-Abgeordnete.

Wie wichtig das parlamentarische Petitionsrecht ist und welche Stärken es hat, zeigte sich in der Diskussion zwischen Stefan Schwartze, Sprecher der SPD-Arbeitsgruppe Petitionen, Gregor Hackmack von change.org und Markus Linden von der Universität Trier.

Der Petitionsausschuss des Bundestages bietet zwar keinen Platz für groß angelegte mediale Kampagnen, er ersetzt aber nicht die klassische Repräsentation durch bloßes Abstimmen für ja oder nein. Die Demokratie lebt von der Diskussion über die Sache. Die klassische Repräsentation kann und soll um die Mittel der modernen Medien ergänzt werden. Die Diskussion über die Sache muss dabei aber bleiben. Die Stärke des Petitionsrechts beim Bundestag ist es, dass er die klassische Repräsentation um die Mittel der modernen Medien ergänzt, und nicht nur Klick-Aktivismus bedeutet.