„Das ist ein guter Tag für die parlamentarische Demokratie“, sagte Thomas Oppermann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion. Die Eurorettungsmaßnahmen müssten transparenter und für die Menschen
nachvollziehbarer werden. Die Bundesregierung habe „da eine Bringschuld gegenüber Parlament und Öffentlichkeit.“ Oppermann erwartet, dass das Urteil umgehend in die noch laufenden Gesetzgebungsverfahren zu ESM/Fiskalpakt eingearbeitet und umgesetzt wird. Oppermann: „Das ist eine erneute schwere Blamage für die Bundesregierung. Sie verliert einen Prozess nach dem anderen.“

Axel Schäfer, stellvertretender Fraktionschef der SPD sagte: „Zum wiederholten Male haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts der Bundesregierung in Sachen Parlamentsbeteiligung eine schallende Ohrfeige verpasst. Der Versuch, den Deutschen Bundestag in europäischen Fragen zu umgehen, ist gescheitert. Das Vorgehen der Regierung wurde als verfassungswidriger Taschenspielertrick entlarvt.“

Rechte der MdBs nicht einfach aushebeln

Schäfer ergänzte, dass sich erneut zeige – wie zuvor schon im Rahmen der Klage der SPD-Abgeordneten Peter Danckert/Swen Schulz – dass das schwarz-gelbe Verständnis von Demokratie keiner richterlichen Überprüfung standhalte. Grundgesetzlich garantierte Rechte ließen sich nicht einfach aushebeln.

Fakt ist: ESM und Euro-Plus-Pakt betreffen europäische Angelegenheiten, sie dienen Zielen der Europäischen Union und werden wesentlich von europäischen Organen getragen. Für Schäfer ist klar dass Schwarz-Gelb seine Position in Sachen Parlamentsbeteiligung erneut revidieren muss. „Und wieder braucht es erst ein Urteil aus Karlsruhe, um dem Bundestag zu seinen Rechten zu verhelfen.“

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Poß fügte hinzu, das Krisenmanagement von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sei schon unter handwerklichen Gesichtspunkten immer von „zu spät und zu wenig“ gekennzeichnet gewesen. Nun sei ihr Vorgehen nicht einmal verfassungsrechtlich einwandfrei.