Kerstin Tack, SPD-Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sagt: „Wir unterstützen diese Forderungen. Deshalb wollen wir in dieser Legislaturperiode die Eingliederungshilfe mit dem Bundesteilhabegesetz zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Ziel ist es dabei, Menschen mit Behinderungen eine verbesserte gesellschaftliche Teilhabe und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen“.
Mit dem Inkrafttreten des Schwerbehindertengesetzes vor 40 Jahren und dem SGB IX im Jahr 2001 haben SPD-geführte Bundesregierungen Meilensteine in der Politik für Menschen mit Behinderungen geschaffen, die den Weg zur Inklusion und vollständiger Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft ebneten. Diesen Weg wird die SPD-Bundestagsfraktion in der Großen Koalition mit der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiter gehen.
Behinderung darf nicht zur Armutsfalle werden
Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz sollen Menschen mit Behinderungen aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herausgeholt werden. Sie sollen im Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention endlich ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Hierzu zählt für die Sozialdemokraten, dass die Leistungen zur sozialen Teilhabe zukünftig personenzentriert gestaltet und aus der Sozialhilfe herausgelöst werden. Somit gehört die Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf den Prüfstand. Kerstin Tack betont: „Behinderung darf nicht zur Armutsfalle werden.“
Schwerbehindertenvertretungen müssen gestärkt werden. Arbeitgeber müssen weiterhin für die Potentiale von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert werden. Zudem müssen für Werkstattbeschäftigte der Übergang zum ersten Arbeitsmarkt erleichtert, aber auch Rückkehrmöglichkeiten in die Werkstätten garantiert werden.
Kerstin Tack stellt klar: „Das neue Bundesteilhabegesetz muss die vollständige Wahlfreiheit zwischen einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt und einer Beschäftigung in einer Werkstatt von Beginn an sicherstellen.“