Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) soll für das Jahr 2023 ein Nachtragshaushalt beschlossen werden. Die Bundesregierung wird laut dem Bundesfinanzminister einen Nachtragshaushalt 2023 vorlegen, mit dem die in diesem Jahr getätigten Ausgaben verfassungsrechtlich absichert werden.

Die Bundesregierung werde dem Bundestag mit dem Nachtrag auch einen Beschluss für die Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage für das Jahr 2023 vorschlagen. 

„Wir befinden uns jetzt auf dem richtigen Weg. Ich bin der Bundesregierung dankbar, dass sie die Auffassung des Parlaments teilt, dass wir eine sorgfältige, aber auch zeitnahe Lösung für das aktuelle Haushaltsjahr benötigen“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der SPD, Dennis Rohde.

Ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 sei jetzt das richtige Instrument. „In dieser Meinung haben uns auch die Experten in der Sachverständigenanhörung des Haushaltsausschusses bestärkt, die fast einmütig aufgezeigt haben, wie mit einem Nachtragshaushalt der Haushalt 2023 verfassungskonform aufgestellt werden kann“, so Rohde.

„Meine Erwartung ist, dass wir auch den Bundeshaushalt 2024 noch in diesem Jahr abschließend beraten.“

Die Ampelfraktionen hatten ebenfalls aufgrund des Urteils aus Karlsruhe zum KTF entschieden, dass die Beschlussfassung des Haushalts 2024 nicht wie geplant in der kommenden Sitzungswoche stattfinden wird. 

„Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern in einer Expertenanhörung über die Implikationen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 beraten. Als Fraktionsvorsitzende der Ampelfraktionen halten wir es für geboten, dieses Urteil sorgfältig bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2024 zu berücksichtigen“, so Rolf Mützenich, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, Vorsitzende Bündnis 90/Die Grünen-Bundestagsfraktion, und Christian Dürr, Vorsitzender FDP- Bundestagsfraktion.

„Unser Ziel ist, den Haushalt zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt zu beraten, um Planungssicherheit zu schaffen. Auf die Tagesordnung der Bundestagssitzung nächste Woche werden andere Themen gesetzt“, so die Fraktionsvorsitzenden.

Auch die haushaltspolitischen Sprecher der drei Fraktionen äußerten sich zu der Entscheidung:

„Das Bundesverfassungsgericht hat uns vor große Herausforderungen gestellt. Darauf wollen wir mit Sorgfalt reagieren und einen Haushalt aufstellen, der alle Urteilsargumente und gleichzeitig das Gebot des Grundgesetzes nach einem Haushaltsabschluss noch dieses Jahr berücksichtigt. Das Parlament als Haushaltsgesetzgeber kommt hierbei seiner Verantwortung nach. Auch das Bundesfinanzministerium muss jetzt in Absprache mit der Bundesregierung alle offenen Punkte schnellstmöglich, aber mit der verfassungsrechtlich gebotenen Sorgfalt klären, so Dennis Rohde (SPD), Sven-Christian-Kindler (Bündnis 90/Die Grünen), und Otto Fricke (FDP).

In der Sachverständigenanhörung am Dienstag hätten fast alle Sachverständigen einen Weg aufgezeigt, wie die Bundeshaushalte 2023 und 2024 trotz des Karlsruher Urteils verfassungsgemäß aufgestellt werden können.

„Diesen prüfen wir jetzt intensiv. Das muss dann aber auch die Opposition machen können. Dabei wollen wir nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Sommer zum Fall Heilmann auch diesem Rechnung tragen und der Opposition ausreichend Zeit für die parlamentarische Beratung einräumen, bevor auch die Einzelpläne 32 und 60 abschließend im Haushaltsausschuss beraten werden. Dies wurde auch explizit von der Opposition gewünscht.“