An diesem Donnerstag wurde nun ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht (Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner; Drs. 18/841). Der Entwurf sieht vor, dass eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen die von ihrem Partner bzw. Partnerin adoptierten Kinder adoptieren können – die so genannte Sukzessivadoption. Dazu werden das materielle Adoptionsrecht und das Verfahrensrecht entsprechend angepasst. Bis dato ist die Sukzessivadoption nur Ehegatten gestattet. Das Verfassungsgericht hatte klargestellt, dass der Ausschluss der Sukzessivadoption von Kindern durch Lebenspartner die betroffenen Kinder in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletze.

In der Debatte am Donnerstagnachmittag wies der SPD-Abgeordnete Karl-Heinz Brunner auf den Richterspruch des Verfassungsgerichts hin, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich seien. Er wünsche sich darum fernab der Parteigrenzen, dass "Kinder und Familien in den Mittelpunkt" gestellt würden. Denn es gehe darum, dass "Kinder geliebt und gefördert werden, egal, welche sexuelle Orientierung die Eltern haben". Er betonte, dass Familie und Lebenspartnerschaft keine Gegensätze seien.

Eva Högl, SPD-Fraktionsvizin, und der rechtspolitische Sprecher Burkhard Lischka erklärten dazu: „Dies ist ein weiterer, sehr wichtiger Schritt zur völligen Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften.“ Beide verweisen auf ein Europäisches Übereinkommen von 2008 über die Adoption von Kindern, das auch die Möglichkeit der Volladoption für lesbische und schwule Paare zulässt. Beide SPD-Politiker kündigen an: „Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass die noch immer bestehenden Diskriminierungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften beendet werden“.