„Ich begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht heute beschlossen hat, das Hauptverfahren im NPD-Verbotsverfahren zu eröffnen. Hiermit ist eine wichtige Verfahrenshürde genommen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit Nachdruck für das neuerliche NPD-Verbotsverfahren eingesetzt und einen eigenen Antrag im Bundesstag gestellt, der allerdings im April 2013 keine Mehrheit fand.

Umso wichtiger ist es, dass sich das Bundesverfassungsgericht jetzt inhaltlich in mündlicher Verhandlung mit dem Verbotsantrag des Bundesrats befasst. Die NPD ist offen fremdenfeindlich, rassistisch und bekämpft die Werte unserer Verfassung. Gerade in Zeiten wachsender Übergriffe auf Ausländer und Flüchtlinge ist es zwingend notwendig, sich dieser gewalttätigen und menschenverachtenden Ideologie entgegenzustellen.“