„Der heute vom Kabinett auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf für ein Solarpakt enthält wichtige Erleichterungen für einen schnelleren Solarenergieausbau: Die erleichterte Weitergabemöglichkeit von Strom an Mieterinnen und Mieter stärkt den Mieterstrom. Auch der Anschluss und Betrieb von Balkonkraftwerken werden erleichtert, indem etwa die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Künftig reicht die schlicht gehaltene Anmeldung im Marktstammdatenregister. Übergangsweise soll zudem ein ‚rückwärtslaufender Zähler‘ geduldet werden, wo ein digitaler Zweirichtungszähler fehlt. Dies bedeutet für Stromkund:innen, dass ihr Stromzähler für die eingespeisten Solarenergiemengen aus einem Balkonkraftwerk rückwärts läuft. Damit lohnt sich ein Balkonkraftwerk noch mehr. Richtigerweise wird auch das vereinfachte Netzanschlussverfahren auf Anlagen bis - laut Entwurf 30 kW - ausgeweitet. Zudem wird auch die Doppelnutzung angereizt, was auch im Freiflächensegment wichtige Anreize setzt. Wir werden den Kabinettsentwurf nun zügig im Bundestag beraten.“