„Wir haben bereits 2019 im Bundestag die Amtsausstattung für Bundespräsident:innen und Bundeskanzler:innen neu geregelt und zu Beginn dieser Legislatur nachgeschärft. Ich freue mich, dass das Gerichtsurteil unser Vorgehen heute bestätigt hat.

Ab sofort gilt, dass ehemalige Regierungschef:innen nicht per se eine Amtsausstattung erhalten, sondern nur, wenn sie auch weiterhin Aufgaben für die Bundesrepublik Deutschland wahrnehmen. Das ist eine Entscheidung im Sinne der Steuerzahler:innen in unserem Land.

Der Haushaltsausschuss hat im vergangenen Jahr festgestellt, dass der Bundeskanzler a.D. keine repräsentativen Aufgaben mehr für die Bundesrepublik wahrnimmt. Damit ist auch der Zweck entfallen, ihm Personal und Büroräume zur Verfügung zu stellen, die durch die Steuergelder finanziert werden müssten.“