Der sechste Kulturfinanzbericht zeigt: seit 1995 sind die Kulturausgaben von Kommunen, Ländern und Bund 22,2 Prozent gestiegen. Das unterstreicht die Bedeutung der Kultur für unsere Gesellschaft. Zugleich wird deutlich, wie sehr sich die öffentliche Hand ihrer Verantwortung für den Erhalt unserer reichhaltigen Kulturlandschaft und die Förderung von Kunst und Kultur bewusst ist. Das ist umso bemerkenswerter angesichts der vielfältigen Sparzwänge, denen vor allem Länder und Kommunen, aber auch der Bund unterliegen.

Doch der Vergleich der Ausgaben von Bund und Ländern oder auch zwischen einzelnen Ländern allein führt nicht weiter. Auch wenn es auf Bundesebene in den vergangenen Jahren gelungen ist, den Kulturetat zu steigern, so ist dieser Aufwuchs oftmals mit der Erwartung an die Länder verbunden gewesen, ihrerseits zusätzliche Mittel für die Kulturförderung bereitzustellen. Insbesondere das anteilig von Bund und Ländern finanzierte Sonderprogramm Denkmalschutz zeigt, wie beide erfolgreich zusammen wirken können. Umso notwendiger ist es, dass sich Bund, Länder und Kommunen darüber abstimmen, wo der Bedarf liegt und welche Aufgaben den einzelnen Ebenen zukommen. Denn auch in Zukunft wird der Löwenanteil der Kulturausgaben von Ländern und Kommunen erbracht.

Verschiedene Gespräche im Bundestag zur Situation der öffentlichen Kulturfinanzen haben gezeigt, dass es insbesondere für viele Kommunen nicht leicht ist, an ihren Ausgaben für Kultur und Kunst festzuhalten. Entwarnung kann es also auch angesichts der positiven Entwicklung der öffentlichen Kulturausgaben nicht geben. Der Kulturfinanzbericht verweist auf die anhaltend angespannte Lage der öffentlichen Haushalte und die Schuldenbremse (seit 2011 als Übergangsregelung, ab 2016 für den Bund und ab 2020 für die Länder zwingend vorgeschrieben), die dazu führen, dass vor allem die so genannten freiwilligen Leistungen, zu denen die öffentliche Kulturförderung zählt, auf dem Prüfstand stehen könnten. Es wird auch für den Bund darauf ankommen, seine Aufgaben bei der öffentlichen Förderung von Kunst und Kultur gut zu begründen und auskömmlich zu finanzieren.