Die heutige Entscheidung des Landgerichts München II ruft allen ins Bewusstsein, dass Steuerhinterziehung ein großes Problem ist. Zur Anklageerhebung konnte es nur kommen, weil Herr Hoeneß und seine Steuerberater Fehler bei der ansonsten strafbefreienden Selbstanzeige gemacht haben.

Denn immer noch ist es möglich, dass Steuerkriminelle, die eine Aufdeckung ihrer Straftat durch die Behörden fürchten, sich durch eine Selbstanzeige der Strafverfolgung entziehen. Dies gilt selbst in Fällen langjähriger und gravierender Steuerhinterziehung. Gegenüber steuerehrlichen Bürgerinnen und Bürgern ist dies nicht gerecht.

Die SPD fordert deswegen in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU eine weitgehende Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige. Für die SPD ist klar, dass Steuerhinterziehung auch durch eine weitere Verschärfung des Strafrechts bekämpft werden sollte. Denn die bisherige Regelung hat sicherlich dazu beigetragen, Steuerkriminelle zur Steuerhinterziehung zu ermuntern. Der Fall Hoeneß ist dabei nur die prominente Spitze eines riesigen Eisbergs.