Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher:

Die dringend notwendige Gutscheinlösung für Veranstalter wird kommen und wie geplant in Kraft treten. Der Abschluss des Gesetzentwurfs zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht im Bundestag wird nur um eine Woche verschoben.

„Zur Gutscheinlösung für die Veranstalter von Konzerten, Sportevents und Freizeitveranstaltungen gibt es noch Beratungsbedarf, weshalb wir den Abschluss des Gesetzes im Bundestag auf die kommende Sitzungswoche vertagt haben. Auch die Union hatte Klärungsbedarf hinsichtlich der Härtefallregelung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Gemeinsam mit der Union haben wir deshalb heute im Rechtsausschuss die Vertagung beschlossen.

Dies bedeutet aber nicht, dass das Gesetz dadurch später In Kraft tritt. Da das Gesetz ohnehin auch im Bundesrat beraten werden muss und der Bundesrat erst am 15. Mai2020 wieder tagt, kommt die für Veranstalter dringend notwendige Hilfe keinen Tag später als bei einem Abschluss im Bundestag in dieser Woche.“