Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Christian Petry, zuständiger Berichterstatter;
Andreas Rimkus, zuständiger Berichterstatter:

Der Finanzausschuss hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes abschließend beraten. Damit werden unter anderem Erdgas und Autogas (Flüssiggas) über das Jahr 2018 hinaus energiesteuerlich begünstigt. Der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sah noch vor, dass die Förderung von Autogas gestoppt werden sollte. Diesen Bruch des Koalitionsvertrages haben wir nicht zugelassen.

„Alternative Kraftstoffe leisten einen wichtigen Beitrag für die Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor. Deswegen ist im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Energiesteuerbegünstigung beider Gaskraftstoffe über das Jahr 2018 hinaus verlängert wird.

Die SPD-Bundestagsfraktion konnte innerhalb der parlamentarischen Beratungen erreichen, dass die Begünstigung der Kraftstoffe nach 2018 fortgeführt wird; sie wird degressiv ausgestaltet: Autogas wird bis 2022, Erdgas wegen seiner regenerativen Komponente bis 2026, begünstigt sein. Mit diesem Ergebnis setzen wir ein klares Signal, dass Gaskraftstoffe kurz- und mittelfristig eine wichtige Rolle bei der Energiewende spielen. Wir geben den Bürgern damit Planungssicherheit.“