Vorschriften derzeit unverzichtbar

Verlängerung von befristeten Regelungen zur Terrorismusbekämpfung

Mit dem geplanten Gesetz sollen die Vorschriften nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz erneut befristet verlängert werden.

Am Donnerstagnachmittag hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen beschlossen (Drs. 18/5924, 18/6177). Mit dem geplanten Gesetz sollen die Vorschriften erneut befristet verlängert werden.

Nach Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 7. Dezember 2011 war die Anwendung befristeter Regelungen der Terrorismusbekämpfung von der Bundesregierung vor dem 10. Januar 2016 zu evaluieren. Die Koalition hat sich nun entschieden, die derzeit jedenfalls erforderlichen Vorschriften nochmals befristet bis zum 10. Januar 2021 zu verlängern und sie dabei erneut zu evaluieren.

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      Die deutschen Nachrichtendienste stehen angesichts weltweiter Terroranschläge vor fortbestehenden, besonderen Herausforderungen. Deshalb müssen sie weiter mit geeigneten und erforderlichen Aufklärungsbefugnissen ausgestattet werden.