Bundestag debattiert Koalitionsantrag

UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung – 2030-Agenda umsetzen

Im September 2015 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen ihre 2030-Agenda beschlossen. Mit ihren 17 Zielen und 169 Unterzielen für nachhaltige Entwicklung soll diese Agenda für alle Länder bis 2030 gelten. Die 2030-Agenda ist der erste weltweit gültige Katalog von konkreten Zielen für nachhaltige Entwicklung. Das überholte Geber-Nehmer-Prinzip wird damit endgültig aufgebrochen. Es ist ein Startschuss für eine wirkliche Globale Partnerschaft.

Mit ihrem Antrag „UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung – 2030-Agenda konsequent umsetzen“ (Drs. 18/7361), den der Bundestag am 28. Januar debattiert hat, fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, sich aktiv für die Umsetzung dieses ganzheitlichen Ansatzes internationaler nachhaltiger Entwicklung einzusetzen.

Dazu gehört, die globalen Wirkungszusammenhänge besser zu erkennen und in der eigenen Politik zu berücksichtigen, sowohl in der Außen-, Entwicklungs- und Handelspolitik, aber auch in den nationalen Politikbereichen.

Die Koalitionsfraktionen setzen sich dafür ein, die in den Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals – SDGs) enthaltenen Forderungen nach inklusivem und nachhaltigem Wirtschaftswachstum, menschenwürdiger Arbeit für alle, dem Schutz von Arbeitnehmer- und Menschenrechten, der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und verantwortungsvollem Wirtschaften entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern umzusetzen und die Rechte von Menschen mit Behinderungen international zu berücksichtigen.