Außerdem will die Bundesregierung um eine – durch Rückzahlungen verursachte – Zahlungsunfähigkeit der Reiseveranstalter und Reisebüros zu verhindern, eine Gutscheinregelung schaffen: Veranstalter müssen nicht sofort den Buchungspreis erstatten, sondern dürfen zunächst einen Gutschein in gleicher Höhe ausgeben.

Weil Pauschalreisen und Fluggastrechte dem europäischen Recht unterliegen, hat sich die Bundesregierung an die EU-Kommission gewandt. Ziel ist eine einheitliche europäische Gutscheinregelung, die kurzfristig und praktikabel umgesetzt werden kann.