Wie schützt die Bundesregierung Mieterinnen und Mieter bei Zahlungsschwierigkeiten?

Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf die Folgen der Corona-Pandemie zurückzuführen sind. Die Verpflichtung der Mieter zur fristgerechten Zahlung ihrer Miete bleibt jedoch bestehen.

Die Regelungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2020 und können unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.

Unter gewissen Umständen kann auch ein Anspruch auf Wohngeld geltend gemacht werden, wenn jemand wegen der Corona-Krise nicht mehr die laufenden Wohnkosten begleichen kann. Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten.

Weitere Informationen unter: www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Miete/Corona_Miete_node.html

Informationen zum Wohngeld: www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html