Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, ein umfassendes Konzept vorzulegen, mit dem das vorhandene Instrumentarium der Rettung auf See für Einsätze in Offshore-Windparks gezielt erweitert wird.

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Offshore ist mehr als Onshore auf dem Wasser.

Denn ob kirchturmhohe Anlagen im stürmischen Meer, kilometerlange Unterwasserkabel oder ein „wetterfestes“ Umspannwerk – Wind, Wetter und Gezeiten machen jede Offshore-Aktivität zur echten Herausforderung für Mensch und Maschine:

Die Arbeit auf hoher See und in großen Höhen ist nicht ungefährlich, und sie erfordert gut trainierte Spezialisten.

Rund 600 bis 1.000 Menschen werden nach bisherigen Schätzungen künftig direkt auf den Offshore-Windanlagen tätig sein, in Spitzenzeiten sogar vier bis fünf Mal so viele.

Mit der Größe der Bauvorhaben auf See und zunehmenden Beschäftigtenzahlen steigt auch das Unfallrisiko.

Der Offshore-Bereich erfordert eine komplett neue Herangehensweise an die Windenergie: technologisch, logistisch und vor allem mit Blick auf Arbeitsschutz und Sicherheit für die Beschäftigten.

Doch weil die Offshore-Windkraft eine sehr junge Branche ist, fehlen bisher Standards für Aus- und Fortbildung sowie umfassende Qualifizierungsangebote.

Derzeit obliegt die Verantwortung für Schutz- und Sicherheitskonzepte ausschließlich den Betreibern der Offshore-Windenergieanlagen.

Angesichts der dynamischen Entwicklung des Offshore-Bereiches besteht hier ein dringender Handlungsbedarf. Die Bundesregierung muss dafür Sorge tragen, dass ein klarer Rahmen für die Offshore-Aktivitäten geschaffen wird.

Notwendig ist eine Ausbildung, die technisch auf dem neuesten Stand ist und die Arbeitsrealität auf den Windparkanlagen möglichst genau abbildet. Ein hohes Qualifikationsniveau der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann dazu beitragen, die Gefahren bei den Arbeiten auf See deutlich zu senken. Dabei sind auch die besonderen Bedingungen der Zeitarbeitskräfte in den Blick zu nehmen.

Wichtig sind aber auch klare Handlungsempfehlungen für die Offshore-Windenergieunternehmen, um einheitliche Standards sicherzustellen. Dies betrifft Arbeitsschutz und Notfallvorsorge, aber auch Meldeketten und Rettungsverfahren der im Bereich der Offshore-Sicherheit beteiligten Institutionen.

Hier ist eine enge Abstimmung etwa mit dem Havariekommando, der Gemeinsamen Einrichtung von Bund und Küstenländern, aber auch mit der DGzRS, der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, erforderlich.

Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, ein umfassendes Konzept vorzulegen, mit dem das vorhandene Instrumentarium der Rettung auf See für Einsätze in Offshore-Windparks gezielt erweitert wird.

Bei den meisten Offshore-Unfällen dürfte es sich nicht um Seenotfälle im klassischen Sinne handeln. Notwendig ist daher ein allgemeiner Rettungsdienst, der über eine entsprechende technische Ausrüstung verfügt und speziell geschult ist – etwa mit Hubschraubern für den Einsatz auf See, mit dem Verletzte geborgen werden können.

Zu berücksichtigen ist aber auch der Fall, dass Schiffe havarieren und in Windparkanlagen zu geraten drohen.

Bisher ist nicht eindeutig geregelt, welche Sicherheitsbehörde im Notfall für die Bergung von Unfallopfern zuständig ist. Es ist zu klären, ob dem Havariekommando die Gesamtkoordination für die Offshore-Rettung übertragen werden sollte.

Insbesondere die geplante neue Rettungsleitstelle ist in das bestehende „Sicherheitskonzept Deutsche Küste“ einzupassen.

Was wir brauchen, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit dem jungen Segment Offshore

– damit die Zukunftsbranche auch dort die richtige Richtung weist, wo es um die wichtigen Themen Arbeitsschutz und Sicherheit geht.

Hinweis: Diese Rede wurde zu Protokoll gegeben.