Mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz verbessern wir die Rahmenbedingungen für die außerklinische Intensivpflege und stemmen uns gemeinsam gegen den Missbrauch. Das war auch dringend nötig; denn wir wissen beispielsweise aus Bayern, dass es bei zwei Drittel der 130 zugelassenen Intensivpflegedienste auffällige Befunde gab. Weiter freuen wir uns als SPD-Fraktion, dass das Gesetz für mehr Selbstbestimmung und Lebensqualität sorgen wird.
Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen wir uns nachdrücklich dafür ein, die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung weiter zu verbessern. Einige unserer wesentlichen Vorschläge haben wir im Rahmen der Koalitionsverhandlungen als konkrete Gesetzesvorhaben vereinbart. Jetzt setzen wir diese Vorhaben Schritt für Schritt um.