Reden
Homophobie muss unter Straftatbestand Hasskriminalität fallen
Hass als Motiv für Straftaten muss strafverschärfend sein. Darin inbegriffen muss auch die Homophobie sein. Es darf nicht sein, dass noch heute Gerichtsurteile Opfern von Homophobie selbst einen Teil der Schuld zuschieben. Die Lösung ist jedoch nicht die explizite Nennung im StGB, sondern eine umfassende Begleitung durch nationale Aktionspläne.
Homophobie muss unter Straftatbestand Hasskriminalität fallen
Hass als Motiv für Straftaten muss strafverschärfend sein. Darin inbegriffen muss auch die Homophobie sein. Es darf nicht sein, dass noch heute Gerichtsurteile Opfern von Homophobie selbst einen Teil der Schuld zuschieben. Die Lösung ist jedoch nicht die explizite Nennung im StGB, sondern eine umfassende Begleitung durch nationale Aktionspläne.
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