Reden

03.07.2020 Rede

Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz die Digitalisierung im Gesundheitsbereich nutzbar machen!

Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz legen wir das Fundament, um Digitalisierung für eine bessere pflegerische Versorgung zu nutzen und Pflegekräfte durch digitale Anwendungen zu entlasten. Wir führen zum Beispiel einen elektronischen Berufsausweis ein, damit Pflegekräfte direkt auf die benötigten Daten zugreifen können. Wenn die Datensicherheit in allen Stufen der digitalen Anwendungen gewährleistet ist und die Pflege Zugriffsrechte hat, bieten sich vielfältige neue Möglichkeiten, um Versorgungslücken zu schließen.
z.B. 14.06.2025
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