Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wollen wir sicherstellen, dass die Energie­wende weiter vorankommt. Bei den Ausbaupfaden für Windenergie und Photovoltaik wird die Höhe nicht etwa, wie gelegentlich öffentlich behauptet, verringert, son­dern verstetigt, und sie werden sogar weiter ausgebaut. Der Ausbaupfad der Photovoltaik bleibt wie bisher. Beim Ausbaupfad für Windenergie an Land legen wir mit ebenfalls 2,5 Gigawatt pro Jahr den höchsten Wert als Ziel fest, den wir in den letzten zehn Jahren nur ein einziges Mal erreicht haben. Damit werden die beiden kostengünstigsten Formen der erneuerbaren Energien die Energiewende weiterhin tragen.

Beim Ausbaupfad für die eher kostenintensive Bio­masse erfolgt eine Festlegung auf die Verwendung von Reststoffen und auf 100 Megawatt pro Jahr. Bei Off­shorewind wollen wir durch einen Ausbaupfad von 6,5 Gigawatt bis 2020 die Größenordnung erreichen, die wir brauchen, um eine echte Industrialisierung voranzu­treiben und damit deutliche Kostensenkungen auch in diesem Feld der Produktion erneuerbarer Energien zu er­reichen. Die Stahl- und Werftindustrie im Norden und Osten Deutschlands, aber auch der Maschinenbau und die Elektrotechnik im Westen und im Süden der Repu­blik werden davon profitieren.

Ich nenne diese ambitionierten Ausbauziele so detail­liert, um zu zeigen, dass niemand Sorge haben muss, die Energiewende würde ausgebremst oder die Ausbauziele der erneuerbaren Energien würden insgesamt begrenzt, im Gegenteil.

(Lachen des Abg. Oliver Krischer [BÜND­NIS 90/DIE GRÜNEN])

– Herr Krischer, ich sage dies insbesondere wegen Ih­nen. Hören Sie einfach einmal zu.

(Dr. Michael Fuchs [CDU/CSU]: Der versteht das aber nicht!)

Herr Krischer, bei Kenntnis der Grundrechenarten muss man Folgendes erkennen: Zehn Jahre lang ist nur einmal die Leistung von 2,5 Gigawatt an Land erreicht worden, und jetzt liegt ein Gesetzentwurf vor, in dem vorgesehen ist, dass man diese 2,5 Gigawatt jedes Jahr erreicht. Angesichts dessen ist es bei Kenntnis der Grundrechenarten relativ schwer, öffentlich zu behaup­ten, man würde den Ausbau der Windenergie an Land ausbremsen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Aber umgekehrt gilt auch: Dort, wo nach 20 Jahren Förderung die Kosten nicht gesunken, sondern gestiegen sind, fahren wir den Ausbau deutlich zurück. Dort, wo wir Überförderungen der Windenergie sehen – auch dies ist zum Teil bei sehr guten Standorten der Fall –, bauen wir die Überförderung ab. Beides gehört zusammen:

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Ausbau der kostengünstigen Energieträger und Abbau der kostenintensiven Energieträger und der Überförde­rung – nur durch diese Kombination machen wir die Energiewende erfolgreich, sicher und bezahlbar.

Heute haben die erneuerbaren Energien am Strom­markt einen Anteil am Stromverbrauch von etwa 25 Pro­zent. Wir wollen 2025 einen Anteil der erneuerbaren Energien am Nettostromverbrauch von 40 bis 45 Prozent haben, bis 2035 sogar von 55 bis 60 Prozent. Deutsch­land wird Vorreiter für eine Energiepolitik bleiben, die uns mittel- und langfristig übrigens auch unabhängiger vom Import konventioneller Energieträger machen wird. Wir setzen die Energiewende damit unbeirrt fort, aber wir sichern auch ihre Voraussetzungen. Diese lauten: Bezahlbarkeit und Sicherheit in der Versorgung. Nur wenn wir diese beiden Voraussetzungen gewährleisten, wird die Energiewende dauerhaft die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger behalten.

Ich will mich an dieser Stelle ausdrücklich bei all de­nen bedanken, die sich dieser Herausforderung gerade in den letzten Wochen und Monaten intensiv gestellt haben. Das gilt auch für die Länder, meine Damen und Herren. Trotz mancher Änderungsvorschläge im Detail, die si­cher auch in den Beratungen im Deutschen Bundestag und im Bundesrat auftauchen werden – über sie muss noch diskutiert und es muss entschieden werden –, findet der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf nach intensiver Bera­tung in Zielrichtung und Ausrichtung die Zustimmung aller Ministerpräsidenten der Bundesländer. Das gilt aus­drücklich auch für den Weg in die Marktintegration und in die Ausschreibungen ab 2017. Niemand – darauf lege ich Wert – muss Angst davor haben, dass auf diesem Weg Bürgerwindparks oder Energiegenossenschaften keine Chance auf Teilnahme mehr erhalten.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Ach ja? Sind Sie da sicher?)

Im Gegenteil: Wir werden einen gesonderten Gesetzent­wurf in den Bundestag einbringen, mit dem wir diese Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig si­chern werden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Die Zustimmung der Länder zu diesem Gesetzent­wurf, jedenfalls in Zielrichtung und Ausrichtung, ist auch deshalb so wichtig, weil das Wichtigste für die Energiewende natürlich Planbarkeit und Berechenbar­keit sind. Wir müssen in eine Situation kommen, in der auch bei wechselnden Regierungsmehrheiten in Bund und Ländern nicht wieder Richtungswechsel herbeige­führt und veränderte Rahmenbedingungen für die Ener­giewende erzeugt werden.

Meine Damen und Herren, als der Beschluss fiel, er­neuerbare Energien mit garantierten Abnahmepreisen zu fördern, waren Windräder und Photovoltaikkraftwerke erst eine Nischentechnologie. Heute sind die Erneuerba­ren auf dem Weg zur Leittechnologie. Genau deshalb müssen wir das Erneuerbare-Energien-Gesetz jetzt än­dern. Es ist ein Unterschied, ob ein Gesetz eine Nischen­technologie fördern soll oder ob es eine Technologie för­dern soll, die sozusagen zum veritablen Bestandteil, zum Leitbestandteil des Strommarktes werden soll.

Vieles ist durch den Ausbau der Erneuerbaren in gro­ßem Stil verbessert worden. Seit es das EEG gibt, konn­ten vor allen Dingen die Kosten der Stromerzeugung in den Bereichen Windenergie und Photovoltaik drastisch gesenkt werden. Aber diese rasche Entwicklung hat auch ihren Preis, und zwar im doppelten Sinn: Neben sinken­den Kosten pro Anlage gibt es steigende Systemkosten der Energiewende. Diese gilt es in den nächsten Wochen und Monaten zu stabilisieren. Denn der Ausbau der er­neuerbaren Energien ist vor allen Dingen in systemati­scher Hinsicht eine Herausforderung. Es ist falsch, „Je schneller, desto besser“ zum Motto der Energiewende zu erklären. Das Motto muss lauten: „Je systematischer, desto besser“ und „Je planvoller, desto besser“. Das muss das Ziel der Energiewende sein.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Für diese systematische Einbindung fehlt es zurzeit immer noch an vielem: Es fehlt an Netzen und Spei­chern. Es fehlt die Klärung der Verbindung zwischen er­neuerbaren Energien und fossilen Kraftwerksparks. Es fehlt an einem neuen Strommarktdesign. Es fehlt an eu­ropäischer Einbettung. Es fehlt natürlich auch an einem funktionierenden Emissionshandel. All diese Aufgaben müssen in den nächsten Monaten angegangen werden. Das, was wir jetzt vorliegen haben, ist nur ein erster Baustein. Die systematische Einbindung ist aber die Vo­raussetzung für den Erfolg der Energiewende.

Eine Bemerkung noch zum Emissionshandel. Natür­lich ist es eigentlich unfassbar, dass wir viel Geld für die Förderung der erneuerbaren Energien ausgeben und gleichzeitig seit zwei Jahren steigende CO2-Emissionen in Deutschland und Europa zu verzeichnen haben.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Und was tun Sie dagegen?)

– Herr Krischer, ich bin dankbar für jeden Zwischenruf von Ihnen, weil er zur Belebung solcher Reden hilfreich ist.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

Aber es ist eben nicht so, wie Sie behaupten. Das Schlimme ist, Herr Krischer: Sie wissen das ganz genau. In einer aufgeklärten Debatte darf man nicht das Gegen­teil dessen, was man selber genau weiß, öffentlich erklä­ren.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich meine das nicht persönlich. Es ist aber gut, dass man angesichts solcher Zwischenrufe die Sachverhalte erläu­tern kann. Wie Sie wissen, ist das Problem, dass der eu­ropäische Emissionshandel zerstört ist. Es ist diese Bundesregierung, die sich in Europa darum bemüht, Bündnispartner zu gewinnen, um den Emissionshandel endlich wieder in Gang zu bekommen. Sie sollten uns dafür loben und uns nicht öffentlich kritisieren!

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, in den letzten Wochen ist viel darüber debattiert worden, ob es richtig ist, die deut­sche Industrie von den Kosten der Energiewende in Tei­len zu befreien. Immer wieder wird dabei der Versuch unternommen, die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher gegen die Interessen am Erhalt industrieller Arbeitsplätze auszuspielen. Auch gestern in der Frage­stunde im Deutschen Bundestag ist das wieder in Teilen der Fall gewesen. Ich glaube, dass der Versuch, Verbrau­cher gegen industrielle Arbeitsplätze auszuspielen, grundfalsch ist, meine Damen und Herren, grundfalsch.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Zunächst muss man einmal mit der Mär aufräumen, die deutsche Industrie würde keinen Beitrag zur Umstel­lung auf erneuerbare Energien leisten. Der Beitrag der deutschen Industrie zur EEG-Umlage umfasst mehr als 7 Milliarden Euro. Wenn Sie Dienstleistungen, Handel und Gewerbe dazuzählen, sind es insgesamt mehr als 12 Milliarden Euro. Das ist mehr als die Hälfte der Kos­ten, die wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu bewältigen haben.

In Wahrheit geht es um ungefähr 2 000 Industrie­unternehmen mit entsprechender internationaler Han­delsintensität, deren Energieintensität dazu führt, dass drastisch steigende EEG-Umlage-Kosten für sie im Hin­blick auf ihre internationale Konkurrenzfähigkeit zu ei­nem massiven Wettbewerbsnachteil würden. Natürlich könnten wir einen Dreipersonenhaushalt bei den Strom­kosten um 40 bis 45 Euro pro Jahr entlasten, wenn wir auch diesen 2 000 Unternehmen sämtliche Ausnahmen streichen würden. – Übrigens: Wenn man das machte, wovon Herr Krischer behauptet, ich hätte das verspro­chen, dann betrüge die Entlastung gerade einmal 1 Mil­liarde Euro, dann würde ein Dreipersonenhaushalt nicht einmal 10 Euro im Jahr sparen. – Der Preis dafür wäre allerdings der Verlust von Hunderttausenden industriel­len Arbeitsplätzen in diesem Land.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt doch gar nicht!)

Es ist doch keine Erfindung von Industrielobbyisten, dass die Strompreise in den USA halb so hoch sind wie in Europa und in Deutschland. Es ist doch keine Erfin­dung von Industrielobbyisten, dass, wenn wir uns nicht in der Europäischen Union dafür eingesetzt hätten, diese Ausnahmen beizubehalten, mittelständische Unterneh­men mit 200, 300, 400 Beschäftigten auf einmal statt ei­ner halben Million Euro EEG-Umlage 1,5 Millionen Euro, manche sogar 6 Millionen Euro zu tragen hätten. Sie wären unmittelbar in die Insolvenz marschiert. Des­wegen ist es richtig, dass wir uns für diese Ausnahmen eingesetzt haben, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Wer Verbraucher gegen industrielle Wertschöpfung ausspielt, der macht beide zum Verlierer; denn gerade die Tatsache, dass wir eine mittelständische industrielle Wertschöpfung haben, ist doch der Grund, warum wir besser aus der Krise herausgekommen sind als andere.

Noch etwas: Wir wollten mit der Energiewende Nachahmer erzeugen. Wir wollten doch nicht Klima­schutz in Deutschland machen, sondern wir wollten an­dere dafür gewinnen, dass sie mitmachen. Das werden die aber nur dann tun, wenn wir mit der Energiewende den industriellen Erfolg unseres Landes nicht beschädi­gen. Wir werden doch kein Entwicklungsland dazu brin­gen, seinen Industrialisierungspfad nachhaltig mit erneu­erbaren Energien zu gestalten, wenn das Land, das am stärksten industrialisiert ist in Europa, seine Industrie da­bei beschädigt.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Niemand würde uns folgen, meine Damen und Herren, niemand.

Gestern hat das Kabinett deshalb die Besondere Aus­gleichsregelung für stromintensive Unternehmen be­schlossen. Weil auch dazu wirklich viele falsche Aussa­gen getroffen wurden, zum Beispiel, wir würden die Pelzindustrie oder den Braunkohletagebau oder Uranan­reicherungsanlagen fördern, will ich dazu einmal ein paar Bemerkungen machen: Entweder gehört ein Unter­nehmen zu den 68 Branchen auf der Liste, die die EU-Kommission veröffentlicht hat; dann hat es die Möglich­keit, beim BAFA einen Antrag zu stellen, um eine Be­freiung zu erhalten. Das heißt aber noch nicht, dass die­ser Antrag genehmigungsfähig ist – dazu muss das Unternehmen nachweisen, dass das Verhältnis Strom­kosten zur Bruttowertschöpfung mindestens 16 bzw. 17 Prozent ausmacht. Deswegen wird das zitierte Unter­nehmen der Pelzindustrie oder auch die Urananreiche­rungsanlage in Zukunft genauso wenig wie in der Ver­gangenheit eine Ausnahme genehmigt bekommen. In der Vergangenheit gab es in Deutschland übrigens über­haupt keine Bedingungen dafür; das gesamte produzie­rende Gewerbe konnte Anträge stellen. Jetzt reduzieren wir das auf eine ausgewiesene Liste von Branchen. Aber es ist einfach – seien Sie mir nicht böse! – entweder mangelnder Kenntnisstand

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Märchenstunde!)

oder absichtliche Desinformation, wenn öffentlich er­klärt wird, jeder, der auf der Liste steht, würde eine Aus­nahme genehmigt bekommen. Ich finde, es ist ganz ein­fach: Statt das öffentlich zu behaupten, kann der, der eine Frage hat, uns einfach einmal anrufen. Aber ich gebe zu: Die nächste Pressemitteilung wird dann schwie­riger.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Die zweite Möglichkeit ist: Man gehört zwar nicht zu diesen 68 Branchen, steht aber auf einer zweiten Bran­chenliste, die die EU-Kommission veröffentlicht hat. Um auf dieser zweiten Branchenliste zu erscheinen, ist nur eine Handelsintensität von mehr als 4 Prozent erfor­derlich. Nach unserer Besonderen Ausgleichsregelung kann ein Unternehmen demgegenüber nur dann einen entsprechenden Antrag stellen, wenn es eine Stromkos­tenintensität von mehr als 20 Prozent aufweist.

(Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Wo ist bei 20 Prozent der Anreiz für Energieeffizienz?)

– Das habe ich Ihnen gestern erklärt: Aus diesem Grund gibt es die Verordnungsermächtigung in dem Gesetzent­wurf. Sie müssen die Vorlagen natürlich lesen, bevor Sie Pressemitteilungen herausgeben.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Ich will nur darauf hinweisen, dass die Stromkostenin­tensität und die Handelsintensität der Branche Voraus­setzungen dafür sind, dass man eine Ausnahmegenehmi­gung erhält.

Noch etwas war und ist uns wichtig: In der Vergan­genheit haben Unternehmen, zum Beispiel Schlachthöfe, damit begonnen, ihre Arbeitnehmer auszugliedern und sie in finsterste Werkvertragsverhältnisse zu bringen. Dadurch haben sie ihre Bruttowertschöpfung künstlich reduziert, um in den Genuss der Besonderen Ausgleichs­regelung zu kommen.

Wir haben in der EU durchsetzen können, dass wir die Wertschöpfung durch Leiharbeiter, Werkvertragsar­beitnehmer und andere mit zur Bruttowertschöpfung zählen können, damit wir mit dem Erneuerbare-Ener­gien-Gesetz nicht einen Anreiz dafür setzen, aus fairen Beschäftigungsverhältnissen zu fliehen. Das wird mit dieser Besonderen Ausgleichsregelung endlich geändert.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Aus den genannten Gründen ist es falsch, zu behaup­ten, dass sich bereits aus dem Erscheinen einer Branche auf der Liste automatisch der Anspruch auf eine Ermäßi­gung hinsichtlich der EEG-Umlage ergibt.

Der vorliegende Entwurf des EEG orientiert sich eben nicht an Einzelinteressen, sondern zielt auf einen breiten Konsens über das übergeordnete Interesse unseres Lan­des ab. Meine Bitte ist, dass wir den Versuch unterneh­men – und ich bin mir sicher, wir können das schaffen –, den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause nicht nur hier, sondern auch im Bundesrat zu Ende zu beraten, weil das die Voraussetzung dafür ist, dass wir die Ener­giewende ohne weitere Konflikte mit der Europäischen Union, aber auch ohne Konflikte in Bezug auf Planungs­unsicherheit fortsetzen und die erneuerbaren Energien erfolgreich ausbauen können.

Ich sage aber auch: Das hier ist nur der erste Baustein dessen, was wir in dieser Legislaturperiode gemeinsam schaffen müssen. Es gibt noch viel mehr zu tun. Ich bin mir sicher, dass wir den gefundenen Konsens über den Ausstieg aus der Atomenergie auch hinsichtlich der Frage finden müssen, wie wir erneuerbare Energien, Netzintegration, Speicher, Kapazitätsmärkte und anderes miteinander organisieren können. Nur wenn wir bei der Energiewende einen breiten gesellschaftlichen Konsens erreichen, erreichen wir auch Planbarkeit und Sicherheit, und das ist die wichtigste Voraussetzung.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)