Menschen mit Behinderungen haben sowohl einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung als auch auf Leistungen zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Denn „Ambulant vor stationär“ steht allen Menschen zu. Nicht nur durch das Bundesteilhabegesetz, sondern auch durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz wird dieser Anspruch gestärkt. Bund, Länder und Gemeinden haben gemeinsam für ein würdevolles Altern und für gute Rahmenbedingungen in der Pflege zu sorgen.