Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Thema, über das wir heute reden, ist uns bestens vertraut: Erst vor wenigen Monaten, im Dezember, haben wir uns an gleicher Stelle mit guten Argumenten für den Erhalt des Meisterbriefes im Handwerk stark gemacht. Wir haben deutlich werden lassen, dass wir die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit der EU-Kommission zur Bewertung nationaler Reglementierungen für den Berufszugang unterstützen. Daran hat sich nichts geändert.
Ja - wir möchten vergleichen, welche Berufe in den einzelnen Mitgliedstaaten wie stark reglementiert sind.
Ja - wir möchten, dass Hemmnisse so weit wie möglich abgebaut und ausländische Fachkräfte ermuntert werden, nach Deutschland zu kommen.
Das alles liegt in unserem eigenen Interesse. Was wir allerdings nicht möchten, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist, dass unsere hohen und bewährten Qualitätsstandards durch neue Regeln aufgeweicht werden und in eine Abwärtsspirale geraten!
Das gilt sowohl für das Handwerk als auch für die Freien Berufe. Deshalb haben wir heute unseren Antrag vorgelegt. Die EU-Kommission bemängelt, die Freien Berufe in Deutschland seien zu stark reguliert. Konkret geht es um die Honorar- und Gebührenordnungen für Steuerberater, Architekten und Ingenieure. Sie behindern angeblich das Wirtschaftswachstum und würden ausländischen Dienstleistern den Zutritt zum deutschen Markt erschweren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich glaube, dass die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen viele gute Argumente hat, am bewährten System festzuhalten. Denn es ist richtig und gerechtfertigt. Es geht nicht darum, Pfründe für einzelne Berufsstände zu sichern: Es geht darum, Rechtssicherheit und Transparenz herzustellen, ruinösen Preiswettbewerb zu verhindern und Verbraucher zu schützen.
Das dient sowohl dem Freiberufler als auch seinem Kunden. Beiden Seiten bietet die Gebührenordnung eine gute und zuverlässige Orientierung, die zeigt, welchen Wert die Arbeit des Steuerberaters oder des Architekten hat. Ich möchte nicht erleben, meine Damen und Herren, wie eine ungeübte Häuslebauer-Familie mit einem versierten Architekturbüro freihändig um Preise feilschen muss. Ebenso wenig möchte ich erleben, wie sich ein junger Steuerberater oder Architekt dem Preisdiktat von Großkunden beugen muss.
Damit würde ein Verdrängungswettbewerb in Gang gesetzt, der große Zusammenschlüsse provoziert. Der gewachsenen Landschaft aus kleinteiligen Büros und Praxen mit wohnortnaher Versorgung aber fügt er massiven Schaden zu.
Wir wollen genau das Gegenteil! Wir wollen Existenzgründungen und Selbstständigkeit fördern.
Mit unserem Antrag machen wir deutlich, welchen Stellenwert ein qualitätsvolles, freiberufliches Engagement in einer modernen Dienstleistungsgesellschaft hat. Die Selbstverwaltung der Freien Berufe funktioniert. Es gibt auch keine Rechtsunsicherheit: Dass die HOAI, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, mit EU-Recht vereinbar ist, haben uns bereits 2013 mehrere Gutachten bestätigt. Der Europäische Gerichtshof ist in eine ähnliche Richtung gegangen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die SPD wird sich Harmonisierungen zwischen den EU-Staaten nicht verschließen. Aber die Angleichungen müssen notwendig und sinnvoll sein. Und sie müssen dem Gemeinwohl dienen.
Leider ist das nicht immer der Fall - ebenso wenig wie die Annahme richtig ist, dass eine Liberalisierung per se nachhaltiges Wachstum auslöst. Zwar hat die Aufhebung der Meisterpflicht in vielen Handwerksberufen dazu geführt, dass sich die Zahl der zulassungsfreien Betriebe fast um das Dreifache erhöht hat, auf 232.000. Die Kehrseite des Gründerbooms haben wir aber auch ausführlich beleuchtet: viele Solo-Selbstständige mit geringer Wettbewerbsfähigkeit, wenig Personal, kaum Auszubildende. Damit ist niemandem gedient.
Wir sehen auch keinen Bedarf, Anwalts- und Steuerberatungskanzleien für Finanzinvestoren, Banken oder Supermarktketten wie in England zu öffnen. Ich möchte mich als Mandant keinem Anwalt anvertrauen, von dem ich nicht weiß, ob er meine Interessen vertritt oder vielleicht doch die Rendite-Absichten seines Mitinhabers. Ich möchte keinem Steuerberater gegenüber sitzen, bei dem ich fürchten muss, dass meine vertraulichen Daten auch für seinen Geldgeber von Nutzen sein können.
Es gibt gute Gründe für das Verbot der Fremdkapitalbeteiligung in Deutschland!
Wer dieses Verbot aufhebt, legt die Axt an das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt.
Mehr noch: Er erschüttert das Vertrauen in unseren Rechtsstaat - nämlich dann, wenn auch nur der Anschein entsteht, dass die Durchsetzung der Ansprüche eines Mandaten durch einen Konflikt mit dem Investor berührt wird. Rechtsrat darf keinem wirtschaftlichen Diktat unterliegen und zu einer Ware verkommen!
Meine Damen und Herren,
wir haben in Deutschland rund 1,2 Millionen selbstständige Freiberufler. Sie beschäftigen 3,3 Millionen Mitarbeiter und erwirtschaften 10,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.
Wir alle wissen, dass wir uns künftig noch stärker in Richtung Dienstleistungsgesellschaft orientieren werden. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese vielen Selbstständigen ihre Produkte und Leistungen auch weiterhin sach- und fachgerecht und in hoher Qualität erstellen können.
Denn sie dienen dem Gemeinwohl.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.