Außerdem sollen nützliche Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte für Patientinnen und Patienten eingeführt werden. Beispielsweise können Notfalldaten wie Allergien, die Blutgruppe oder Vorerkrankungen auf ihren Wunsch hin auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Ärztinnen und Ärzte, die diese Datensätze erstellen und aktualisieren, erhalten dafür eine zusätzliche Vergütung. Bei einem Notfall stehen diese Informationen auch bei Bewusstlosigkeit des Patienten zur Verfügung. Außerdem haben Patienten von Oktober 2016 an einen Anspruch auf einen Medikationsplan mit allen Hinweisen zu den angewendeten Arzneimitteln, wenn sie mindestens drei verordnete Medikamente einnehmen. Zunächst erhalten sie den Medikationsplan in Papierform und später digital. Damit soll die Sicherheit von Arzneimitteltherapien verbessert werden.
Entlassbriefe von Krankenhäusern sollen künftig digital erstellt und verschickt werden. Sie werden dann in der Arztpraxis elektronisch eingelesen. Hierfür ist eine Anschubfinanzierung geplant. Zudem ist vorgesehen, dass Ärzte und Einrichtungen für begrenzte Zeit Zusatzvergütungen für die sichere Übermittlung von elektronischen Briefen erhalten. Ab 1. Juli 2016 wird die elektronische Verwaltung von Stammdaten der Patienten durch Ärzte und Zahnärzte eingeführt.
Damit der Einsatz von Telemedizin weiter vorangetrieben wird, sollen bis zum 1. April 2017 Befundbeurteilungen von Röntgenaufnahmen, an der weitere Mediziner beteiligt sind, für die Ärztinnen und Ärzte abrechnungsfähig werden. Gerade bei einer Zweitmeinung ist die schnelle und sichere elektronische Übermittlung von Befunden zwischen Leistungserbringern unerlässlich.