"Der Regierungsentwurf zur Sicherungsverwahrung bietet nur unzulänglichen Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern, die ihre Strafe verbüßt haben. Die Justizministerin riskiert damit eine Sicherheitslücke. Die Union lässt sie gewähren und legt die Hände in der Schoß, anstatt sich im Interesse der Bürger für mehr Sicherheit einzusetzen.
Es ist ein großer Fehler, dass Schwarz-Gelb die nachträgliche Therapieunterbringung nicht regelt. Damit könnten die psychisch gestörten Gewalt- und Sexualstraftätern aus dem Verkehr gezogen werden, deren hochgradige Gefährlichkeit erst im Strafvollzug erkennbar wird.
Auch die Länder halten eine solche Unterbringung für notwendig. Überdies forderte die deutliche Mehrheit der Experten bei der Sachverständigenanhörung im Bundestag forderte diese nachträgliche Unterbringungsmöglichkeit. Die elektronische Fußfessel ist keine Alternative, denn sie würde nur aufzeigen, wo sich psychisch gestörter Gewalt- und Sexualstraftätern aufhält, nicht aber, was er tut."