Koalition will Jugendschutzgesetze ausweiten

Junge Menschen vor den Gefahren von Shishas und E-Zigaretten schützen

Die Abgabe- und Konsumverbote für Tabakwaren im Jugendschutzgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz sollen auf elektronische Zigaretten und Shishas ausgeweitet werden.
Jugendliche aus Herne rauchen Shisha

Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (Drs. 18/6858), der am 04.12.2015 in 1. Lesung vom Bundestag beraten wurde. Damit sollen die Abgabe und der Konsum von elektronischen Zigaretten und Shishas an und durch Jugendliche verboten werden. Das Abgabeverbot an Minderjährige soll auch für den Versandhandel gelten.

In ihrer Gesetzesbegründung verweist die Bundesregierung auf die Gesundheitsrisiken des Sucht- und Nervengiftes Nikotin, das auch beim Konsum von E-Zigaretten und Shishas mit Nikotinlösung eingeatmet werde. Auch bestätigten Studien, dass ebenfalls der Konsum von nikotinfreien elektronischen Zigaretten und Shishas gesundheitsgefährdend sei, da beim Verdampfen der aromatisierten Flüssigkeiten krebserregende Stoffe entstünden.

Für Bundesjugendministerin Manuela Schwesig (SPD), die das Gesetz "zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas" eingebracht hat, steht daher fest: "Mit den E-Shishas und E-Zigaretten sind Produkte auf dem Markt, die keinesfalls in die Hände von Minderjährigen gelangen sollten." Der Gesetzentwurf wird im Laufe des ersten Halbjahres 2016 im Deutschen Bundestag das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Laut einer Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von 2014 hat bereits jeder fünfte Minderjährige zwischen zwölf und 17 Jahren schon einmal eine Shisha geraucht und jeder siebte eine elektronische Zigarette probiert.

    • Pressemitteilung
      Nr.
      10
      Am 11. Januar 2016 fand eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas (Drs. 18/6858) im Familienausschuss des Deutschen Bundestages statt. Alle geladenen Sachverständigen begrüßten den Gesetzentwurf. Viel Lob gab es insbesondere für die schnelle Initiative von Bundeskinderministerin Manuela Schwesig, erklären Sönke Rix und Stefan Schwartze.