"Endlich erkennt auch Ministerin Aigner, wie wichtig die Hinweise von Insidern für die Aufdeckung von Lebensmittelbetrug sind. Aber die Einrichtung einer Möglichkeit für anonyme Hinweise bleibt scheinheilig – solange es keinen gesetzlichen Schutz für solche Informanten gibt.
Arbeitnehmer, die auf Missstände zum Beispiel in Lebensmittelbetrieben hinweisen, gehen ein hohes Risiko ein, sie müssen vor Nachteilen und Kündigungen geschützt werden. Deshalb hatte die SPD ein Hinweisgeber-Schutzgesetz vorgelegt. Doch dem hat sich diese Bundesregierung hartnäckig verweigert.
In anderen Ländern werden diese Whistleblower längst gesetzlich geschützt, in Deutschland wird Zivilcourage oft nicht anerkannt, sondern als Denunziantentum abgetan. Das müssen wir dringend ändern," erklärte die verbraucherpolitische Sprecherin Elvira Drobinski-Weiß.