Die Große Koalition hat im Herbst 2015 eine ganze Reihe von Maßnahmen beschlossen, damit die Einreise der Flüchtlinge geordneter stattfindet und kein Asylbewerber unkontrolliert nach Deutschland einreist. Dazu gehört ein einheitlicher Ausweis, den alle Asylsuchenden künftig bei der Registrierung erhalten. Ohne diesen Ausweis kann ein Flüchtling keinen Asylantrag stellen und bekommt abgesenkte Leistungen. Außerdem macht Deutschland seit September 2015 von der Möglichkeit des Schengen-Vertrags gebrauch, die deutsch-österreichischen Grenze verstärkt zu kontrollieren.

Die Bundespolizei bekommt in den kommenden drei Jahren zusätzlich 3.000 Stellen. Damit die Flüchtlinge nach ihrer Ankunft kontrolliert weiterreisen, übernimmt der Bund die Verteilung der Asylbewerber in die Bundesländer. In Bayern wurden dafür Wartezentren eingerichtet, von wo aus die Asylbewerber innerhalb von 48 Stunden auf die Länder verteilt werden.

 

Stand: 15. Februar 2016