"Das Gerichtsurteil des Landgerichts Köln zur Beschneidung hat die die
deutsche Öffentlichkeit entzweit.
Was für die allermeisten bisher unumstritten war, verlangt jetzt Positionierung.

Die widerstreitenden Positionen berufen sich auf unterschiedliche Aspekte des Grundrechtsschutzes. Sowohl das Recht auf körperliche Unversehrheit als auch die
Religionsfreiheit sind hohe Güter, die es zu schützen gilt.

Schon allein wegen der Vielzahl von Betroffenen, die entweder als Ärzte
oder als Angehörige einer religiösen Gruppe dringend auf Klärung warten,
ist der Gesetzgeber gefragt. Das Warten auf das Bundesverfassungsgericht
ist noch keine Haltung.

Das Parlament muss seinen Gestaltungsspielraum nutzen, um zum einen die
Ausübung jahrhundertealter religiöser Riten weiterhin zu ermöglichen,
und zum anderen die Ärzte vor dem Risiko der Strafverfolgung zu schützen.

Die SPD ist bereit, fraktionsübergreifend eine entsprechende Regelung zu
suchen und rasch auf den Weg zu bringen."