Es werden an mehreren Stellen Klarstellungen vorgenommen, Speicherfristen angepasst und europäische Vorgaben umgesetzt. Der SPD-Bundestagsfraktion ist in den parlamentarischen Beratungen gelungen, in dem Gesetz eine Verbesserung für Fahrerinnen und Fahrer von Lastkraftwagen zu schaffen. So darf künftig die wöchentliche Ruhezeit nicht mehr in den engen Fahrerkabinen oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht werden. Damit entspricht das deutsche Recht der gültigen EU-Verordnung. Sie zielt darauf, dass sich die Fahrer in ihrer Ruhezeit angemessen erholen können und Zeit für sich haben.

Das ist wichtig für die Gesundheit der Fahrer und auch für die Sicherheit auf Autobahnen und Straßen. Vor allem betrifft dies den Transitverkehr, der quer durch Europa führt. Gerade dazu berichteten die Medien laut Gesetzesvorlage immer wieder über unhaltbare Zustände von LKW-Fahrern, die über Wochen nur in den engen Fahrerkabinen hausten und am Straßenrand schliefen.