Seit langem hat sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, dass auf Bundes- und Länderebene verbindliche Personalmindeststandards eingeführt werden. Dies wird nun über einen Änderungsantrag in den Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten (Drs. 18/10938, 18/12604) eingebunden. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 1. Juni 2017 in 2./3. Lesung beschlossen.

Es ist längst wissenschaftlich belegt, dass es einen Zusammenhang zwischen guter Qualität in der Krankenhausversorgung sowie der Anzahl und der Qualifikation des Pflegepersonals gibt. Das betrifft vor allem besonders sensible Bereiche, beispielsweise die Versorgung in der Intensivmedizin und den Nachtdienst. Noch in dieser Legislaturperiode werden die Ergebnisse der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ umgesetzt. Diese war zu dem Schluss gekommen, dass für eine sichere Patientenversorgung und zur Entlastung der Beschäftigten mehr Personal in den Krankenhäusern erforderlich sei.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft werden verpflichtet, bis zum 30. Juni 2018 zunächst für besonders sensible Bereiche Personaluntergrenzen verbindlich zu vereinbaren. Ziel ist, die Sicherheit von Patienten und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften zu verbessern. Sollten die beiden Spitzenverbände keine Vereinbarung treffen, setzt das Bundesministerium für Gesundheit die Personaluntergrenzen per Rechtsverordnung zum 1. Januar 2019 fest. Wie sich die Festlegung von Personalmindeststandards auswirkt, soll bis zum 31. Dezember 2022 wissenschaftlich evaluiert werden.

Die Krankenhäuser dürfen die Mindeststandards nicht durch Personalverlagerungen umgehen, indem sie zum Beispiel Pflegekräfte aus weniger sensiblen Bereichen abziehen und sie in den sensibleren Bereichen einsetzen. Um das zu vermeiden, werden konkrete Nachweispflichten für einzelne Häuser eingeführt. Die Krankenhäuser müssen jährlich belegen, dass sie die Personalmindeststandards einhalten und dass es nicht zu Verlagerungseffekten kommt. Werden die Personalmindeststandards nicht umgesetzt, greifen Abschläge in der Vergütung der Krankenhäuser als Sanktionierung. Außerdem müssen diese die Unterschreitung der Mindeststandards in ihren Qualitätsberichten veröffentlichen und die zuständigen Länderbehörden informieren.

Schon seit diesem Jahr werden die Krankenhäuser durch einen Pflegezuschlag in Höhe von 500 Millionen Euro unterstützt, damit sie dauerhaft mehr Pflegepersonal beschäftigen können. Ab 2019 wird dieser um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms aufgestockt. Er beträgt dann pro Jahr 830 Millionen Euro. Zudem soll es möglich sein, befristete Zuschläge zu vereinbaren, wenn durch die Einführung der Personaluntergrenzen Mehrkosten anfallen sollten, die nicht auf anderem Wege zu finanzieren sind.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Ein neues Gesetz sieht vor, dass es für Krankenhäuser verbindliche Personaluntergrenzen geben muss. Mit mehr Pflegepersonal sollen die Sicherheit von Patienten und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte verbessert werden.