Zukunftsfähige Reformen für gute Arbeit in der Wissenschaft
Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Mittwoch, 17.04.2024
Literaturhaus Göttingen
Vor-Ort | Nikolaistr. 22, 37073 Göttingen
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Schutz von Arbeitnehmer*innen sind befristete Arbeitsverträge nur unter bestimmten Bedingungen rechtlich zulässig. Damit soll verhindert werden, dass Arbeitgeber*innen ihre Mitarbeiter*innen mehrfach befristet einstellen und ihnen einen unbefristeten Arbeitsvertrag, verbunden mit einem geregelten Kündigungsschutz, vorenthalten. Um den Rahmenbedingungen in der wissenschaftlichen Ausbildung gerecht zu werden, gibt es für Wissenschaftler*innen eine Sonderregelung – das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft – das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Dieses Gesetz regelt schon seit dem Jahr 2007, wie die Arbeitsverträge für das wissenschaftliche und künstlerische Personal an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen gestaltet werden dürfen.
Doch stößt das geltende Wissenschaftszeitvertragsgesetz im Spannungsfeld zwischen den berechtigten Interessen von Arbeitnehmenden und den Rahmenbedingungen in der Wissenschaft immer wieder auf Kritik. Die SPD-Bundestagsfraktion möchte die Arbeits- und Karrieremöglichkeiten von Nachwuchswissenschaftler*innen verbessern und deshalb das Wissenschaftszeitvertragsgesetz reformieren.
Wie die Reformideen aussehen, was sich ändern soll und was sich auch aus Perspektive der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion ändern muss, darüber wollen wir mit Ihnen diskutieren und laden hierzu herzlich ein.
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Frauke Heiligenstadt, MdB |
Dr. Carolin Wagner, MdB |