Online-Diskussionsveranstaltung
100 Jahre Mitbestimmung
Dienstag, 01.09.2020
Fraktion vor Ort digital
| Humboldtstraße 8 A, 34117 Kassel
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Garant des wirtschaftlichen Erfolgs unseres Landes ist das Miteinander von Beschäftigten und Arbeitgebern – den Sozialpartnern, wie wir es in Deutschland mit den betrieblichen Mitbestimmungsmöglichkeiten kennen. 1920 wurde mit der Einführung des Betriebsrätegesetzes zum ersten Mal eine rechtliche Grundlage für die demokratische Mitbestimmung von Arbeitnehmer*innen in den Betrieben geschaffen.
Betriebsräte sorgen für einen demokratisch legitimierten Interessensausgleich zwischen den legitimen Interessen der Beschäftigten und der Geschäftsleitung. Dabei profitieren alle Unternehmen von einem Mehr an Partizipation.
Wesentliche Veränderungen in der Arbeitswelt machen jedoch eine Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung notwendig, um den Wandel bestmöglich zu gestalten. Die Erarbeitung von Anpassungsstrategien an (globale) Herausforderungen, wie der Folgen der Globalisierung, Digitalisierung, den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise und die Aufgabe der Energiewende können in Unternehmen besser gestaltet werden, wenn die Angestellten im Transformationsprozess beteiligt werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit dem „Arbeit-von-morgen“-Gesetz ein Recht auf Weiterbildung in der Transformation durchgesetzt. Weiter setzen wir uns für eine Stärkung der Betriebsräte ein: Die Gründung von Betriebsräten wollen wir vereinfachen. Damit stärken wir die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft und sichern Beschäftigung in Zeiten eines tiefgreifenden Wandels.
Wir möchten mit Ihnen über die Notwendigkeit der Mitbestimmung und das Betriebsverfassungsgesetz ins Gespräch kommen. Praktiker schildern in unserer digitalen Runde Erfolge und Herausforderungen der betrieblichen Mitbestimmung.
Timon Gremmels, MdB |
Katja Mast, MdB |