Frauenrechte – Ein Auftrag für gestern, heute und morgen

100 Jahre Frauenwahlrecht

Sonntag, 10.03.2019

Von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr

E-Werk, Kellerbühne

| Fuchsenwiese 1, 91054 Erlangen

Liebe Freundinnen und Freunde der Demokratie,

 

wir haben einen Grund zum Feiern! Vor 100 Jahren wurde in Deutschland das Wahlrecht reformiert. Endlich erhielten auch Frauen das Recht zu wählen. Das war ein großartiger Meilenstein in der Geschichte der Demokratie.

 

Am 30. November 1918 trat das Reichswahlgesetz in Kraft. Und am 19. Januar 1919 fand die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung statt – erstmalig unter Beteiligung von Frauen als Wählerinnen und Gewählte. Über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab. Der Frauenanteil in der Nationalversammlung lag bei 8,7 Prozent.

 

Der Frauenanteil ist inzwischen gestiegen, doch leider haben wir auch 100 Jahre nach dem großartigen Einsatz der Mütter und Väter des Frauenwahlrechts immer noch keine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in den deutschen Parlamenten. Und auch von einer gelebten Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft sind wir heute noch weit entfernt. Unser Einsatz von damals für Frauen gilt auch für morgen!

 

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den letzten Jahren wichtige Vorhaben durchsetzen können. Das haben wir erreicht: Die Frauenquote für Aufsichtsräte, eine gesetzliche Regelung für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern und die Einführung der Brückenteilzeit.

 

Vom Gesetz zur Praxis: Wie geht gelebte Gleichberechtigung? An welchen Stellschrauben müssen wir noch drehen? Wo sehen Sie die größten Fallstricke?

 

Wir freuen uns auf einen spannenden Austausch.

 

Ihre SPD-Bundestagsfraktion

 

Martina Stamm-Fibich, MdB

Mitglied im Ausschuss für Gesundheit

Gabriela Heinrich,  MdB

Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat

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