Was Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt wissen müssen
Die Musterfeststellungsklage kommt!
Mittwoch, 17.10.2018
Deutscher Bundestag - Jakob-Kaiser-Haus
| 1. Etage, Raum 1.302
Dorotheenstr. 100, 11017 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 1. November 2018 tritt ein Meilenstein im Verbraucherschutz in Kraft – die Musterfeststellungsklage. Damit hat die SPD-Bundestagsfraktion erreicht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Recht einfacher und kostengünstiger vor Gericht durchsetzen können. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos einem Musterverfahren anschließen und so die Voraussetzungen ihrer Ansprüche durch Einrichtungen wie die Verbraucherzentralen feststellen lassen. So bekommt Recht, wer Recht hat und das schnell und ohne Kostenrisiko.
Der SPD-Bundestagsfraktion war es wichtig, dass diese neue Klageart noch in diesem Jahr eingeführt wird, damit die zum Jahreswechsel drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen getäuschter Autokäufer nicht eintritt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wird gleich Anfang November eine Musterklage gegen einen Autokonzern einreichen. Deshalb ist es für Betroffene jetzt wichtig zu wissen, wie sie von dieser neuen Klageart profitieren können.
Mit unseren Gästen aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der die Musterklage gegen VW führende Kanzlei R/U/S/S Litigation, wollen wir einen Ausblick auf die Möglichkeiten der Musterklage geben – wie sie funktioniert, was sie Verbraucherinnen und Verbrauchern bringt und was diese jetzt tun müssen, um von ihr zu profitieren.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an der Veranstaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Dr. Johannes Fechner, MdB
Sprecher der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion