Das Bundesteilhabegesetz
Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung
Freitag, 09.12.2016
Schule am Deich
| Ziegeleistraße 7, 26789 Leer
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir stehen vor einem großen Systemwechsel. Mit dem Bundesteilhabegesetz kehren wir ab von der bloßen Frage, welche Behinderungen ein Mensch hat. Vielmehr fragen wir danach, wie eingeschränkt seine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist. Das Gesetz richtet sich nach den Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention und hat vor allem ein Ziel – das Leben von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Gleichzeitig werden durch das Bundesteilhabegesetz die Interessen von Menschen, Gruppen und Verbänden berührt. Viele haben die Sorgen, dass Leistungen oder der Kreis der anspruchsberechtigten Personen eingeschränkt werden, dass die Qualität bei der Betreuung von Menschen mit Behinderungen leidet oder dass die Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe und Pflege zu Benachteiligungen führt.
In der Vergangenheit sind zahlreiche Gespräche mit allen Beteiligten und Betroffenen geführt und viele Anregungen und Bedenken im Gesetzentwurf berücksichtigt worden.
Gerne möchten wir die oben genannten sowie weitere Inhalte des Bundesteilhabegesetzes mit Ihnen zusam-men in der Schule am Deich erörtern und noch offene Fragen beantworten.
Die Schule am Deich gilt – gemeinsam mit der Grundschule Bingum – als Modell für eine gelungene Inklusion. Wir freuen uns daher sehr, mit Ihnen am 9. Dezember an diesem Ort ins Gespräch zu kommen.
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Markus Paschke, MdB |
Kerstin Tack, MdB |