Das Bundesteilhabegesetz

Dienstag, 06.12.2016

Von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr

Südbahnhof

| Saumstraße 9, 47805 Krefeld

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit dem Bundesteilhabegesetz wollen wir die Inklusion von Menschen mit Behinderungen verbessern. Die Eingliederungshilfe soll mit dem Bundesteilhabegesetz zu einem modernen Teilhaberecht reformiert werden. Menschen mit Behinderungen soll ein Mehr an gesellschaftlicher Teilhabe und ein Mehr an selbstbestimmter Lebensführung ermöglicht werden.

Mit dem Inkrafttreten des Schwerbehindertengesetzes vor 40 Jahren und dem SGB IX im Jahr 2001 haben SPD-geführte Bundesregierungen Meilensteine in der Politik für Menschen mit Behinderungen geschaffen, die den Weg zur Inklusion und vollständiger Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft ebneten. Diesen Weg verfolgt die SPD-Bundestagsfraktion in der Großen Koalition mit der Reform der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiter.

Durch das neue Bundesteilhabegesetz sollen Menschen mit Behinderungen aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herausgeholt werden. Ziel ist es, den Menschen im Geiste der UN-Behindertenrechtkonvention ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen. Hierzu zählt für die SPD-Bundestagsfraktion, dass die Teilhabeleistungen zukünftig personenzentriert gestaltet und aus der klassischen Sozialhilfe herausgelöst werden – damit Behinderung nicht zur Armutsfalle wird.

Über das Bundesteilhabegesetz möchten wir darum ausführlich mit Ihnen diskutieren.

 

Ihre SPD-Bundestagsfraktion

 

Siegmund Ehrmann,  MdB

 

Kerstin Tack, MdB
Behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion

Termin Info

Zum Seitenanfang