Der Bundestag entscheidet über die Neuregelung der Sterbehilfe.
Ich sterbe – wer hilft mir?
Mittwoch, 28.10.2015
Dat Hoghehus
| Koberg 2, 23552 Lübeck
Sehr geehrte Damen und Herren,
die derzeitige Debatte über die Neuregelung der Sterbehilfe ist hochsensibel und wirft viele grundsätzliche Fragen auf. Wenn ein Mensch todkrank ist, Schmerzen hat und verzweifelt ist, darf er dann Hilfe zum Sterben bekommen?
Strafrechtlich ist das Ärztinnen und Ärzten derzeit erlaubt, jedoch verbieten viele der Ärztekammern ihren Mitgliedern Beihilfe zum Suizid und drohen denen, die Sterbehilfe leisten wollen mit berufsrechtlichen Konsequenzen. Damit bewegen sich Medizinerinnen und Mediziner in einer rechtlichen Grauzone. Auch deshalb will der Deutsche Bundestag die Suizidbeihilfe Anfang November 2015 neu regeln.
Zurzeit liegen dem Parlament vier Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe vor, die jeweils sehr unterschiedliche Vorschläge beinhalten. Allerdings stimmen alle Gesetzentwürfe darin überein, die Palliativmedizin, also die Medizin zur Schmerzlinderung am Ende des Lebens, ebenso wie die Hospizarbeit zu stärken.
Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, mit uns über die rechtlichen und ethischen Fragen der Sterbehilfe zu diskutieren.
Dabei spielen Möglichkeiten und Grenzen der medizinischen Behandlung sowie das Selbstbestimmungsrecht von Patientinnen und Patienten genauso eine Rolle wie unterschiedliche moralische Wertvorstellungen.
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Gabriele Hiller-Ohm, MdB
Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales
Dr. Carola Reimann, MdB
Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion