Die Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie

Lohndumping ade: ein halbes Jahr Mindestlohn

Mittwoch, 22.07.2015

Von 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr

Kurhauses Bad Liebenzell

| Kurhausdamm 6, 75378 Bad Liebenzell

Sehr geehrte Damen und Herren,

viele Jahre hat die SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit den Gewerkschaften dafür gekämpft, dass in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird. Die Große Koalition hat den Mindestlohn mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Mitte 2014 beschlossen. Das ist ein historischer Durchbruch, denn seit dem 1. Januar 2015 profitieren 3,7 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland von 8,50 Euro.

Lediglich klar begrenzte Fallgruppen fallen nicht unter die Mindestlohnregel, beispielsweise Minderjährige ohne Berufsabschluss oder Auszubildende. In einer Übergangsphase bis Ende 2016 sind Abweichungen nur auf der Basis tarifvertraglicher Vereinbarungen möglich. Mit weiteren Neuregelungen sorgen wir außerdem dafür, dass tarifvertragliche Mindestlöhne und die Tarifautonomie gestärkt werden.

Dem Lohndumping wurde mit der Einführung des Mindestlohns ein Ende gesetzt. Anders als von Kritikern erwartet, hat er bislang keine Arbeitsplätze gekostet. Mit dem Mindestlohn stärken wir auch die ehrlichen Arbeitgeber.

Die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt hält weiter an und der Mindestlohn sorgt für ein Umsatzplus im Einzelhandel. Laut einer Umfrage von Infratest Dimap, die im Auftrag des DGB durchgeführt wurde, befürworten fast 90 Prozent der Bundesbürger den Mindestlohn.

Wir möchten Sie über die Regelungen und Wirkungen des gesetzlichen Mindestlohns informieren und gemeinsam mit Ihnen die Folgen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erörtern.

Wir freuen uns auf die Diskussion mit Ihnen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre SPD-Bundestagsfraktion

Katja Mast, MdB
Arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion

Saskia Esken, MdB

Termin Info

Zum Seitenanfang