Wann ist Sterbehilfe strafbar und was ist erlaubt?
Sterbehilfe
Dienstag, 12.05.2015
Rathaus Niederschopfheim
| Hauptstrasse 63, 77749 Hohberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Thema Sterbehilfe hat der Deutsche Bundestag ein wichtiges gesellschaftspolitisches Thema aufgegriffen, das die Menschen bewegt.
Die aktuelle Debatte in unserer Gesellschaft über Sterbehilfe ist häufig geprägt von Unsicherheiten und Ängsten, die viele Menschen haben, wenn sie an ihr Lebensende oder das ihrer Familienangehörigen denken. Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, ob und in welcher Form es legitim ist, Sterbehilfe zu leisten.
Im Spannungsfeld zwischen gesetzlichem Verbot und Selbstbestimmung geht es den Befürwortern um Selbst-bestimmung und Autonomie des Menschen, um medizinische Hilfe und Menschenwürde.
In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe als „Tötung auf Verlangen“ strafbar, die Beihilfe zum Suizid hingegen straflos. Der Deutsche Bundestag hat sich vorgenommen in dieser Wahlperiode die Sterbehilfe rechtlich zu regeln. Zurzeit liegen fünf verschiedene Positionspapiere vor, aus denen nun konkrete Gesetzesentwürfe entwickelt werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion diskutiert derzeit sehr intensiv, deshalb freuen wir uns auf Ihre Meinungen.
Dazu laden wir Sie herzlich ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Dr. Carola Reimann, MdB
Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion
Elvira Drobinski-Weiß, MdB
Verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion